<style> .wpb_animate_when_almost_visible { opacity: 1; }</style>

Die 7 wichtigsten Vorteile des E-Rezepts für Ärzte, Apotheken und Patienten

Leitfaden zu E-Rezepten in der Schweiz

Die E‑Rezept setzt sich in der Schweiz als Standard durch. Unterstützt durch die FMH und pharmaSuisse und betrieben durch HIN, ermöglicht sie, Verordnungen einfach auszustellen, zu prüfen und abzulösen, und dabei werden keine vertraulichen Patient:innendaten zentral gespeichert.

Was ist eine E‑Rezept?

Eine E‑Rezept ist eine elektronische ärztliche Verordnung, die vom Verordnenden digital unterschrieben wird. Sie wird der Patient:in mit einem QR‑Code übergeben, welcher die für die Abgabe in der Apotheke nötigen Daten enthält.

In der Apotheke wird der QR gescannt, um die Unversehrtheit und Gültigkeit der Verordnung zu prüfen, und anschliessend werden die Medikamente abgegeben. Der Dienst speichert keine klinischen Patient:innendaten: Es werden nur die absolut notwendigen Informationen zur Verifizierbarkeit verarbeitet.

Wie funktioniert die elektronische Verordnung in der Schweiz?

  1. Ausstellung im Praxissystem, anschliessend elektronische Unterschrift durch die Verordnende bzw. den Verordnenden.
  2. Übergabe an die Patient:in: Ausdruck inkl. QR‑Code, PDF oder Versand über einen gesicherten Kanal (z. B. HIN).
  3. Abgabe in der Apotheke: Scan des QR, Integritäts‑/Gültigkeitsprüfung, komplette oder teilweise Abgabe.
  4. Status‑Update: Jede Nutzung aktualisiert die Verordnung, um Doppelabgaben und Missbrauch zu verhindern.

Welche sind die Schlüsselvorteile der E‑Rezept für Ärzt:innen, Apotheken und Patient:innen?

Die E‑Rezept bringt konkrete Vorteile für jede beteiligte Person. Für die Ärzt:innen: Sie sichert die Verordnung und reduziert den Verwaltungsaufwand, für die Apotheken: Sie verbindet die Abgabe sicher und optimiert den Ablauf und die Wartezeiten am Tresen, und für die Patient:innen: Sie macht die Verordnung leicht transportierbar, gut lesbar und einfach nutzbar.

1. Verstärkte Sicherheit gegen Fälschungen der Verordnungen

Vielleicht fragen Sie sich, warum die E‑Rezept als sicher gilt. Sie schafft keine zentrale medizinische Datenbank: die klinischen Informationen sind im QR‑Code eingekapselt und bleiben unter der Kontrolle der Patient:in. Nur die notwendigen Daten zur Validierung werden verarbeitet.

Zudem erlaubt die E‑Rezept eine qualifizierte elektronische Unterschrift und eine systematische Prüfung in der Apotheke. Das bedeutet: Nur eine befugte Fachperson (mit eID HIN) kann elektronisch unterschreiben – das garantiert Sicherheit und Echtheit der Verordnung. Jede Abgabe aktualisiert ihren Status elektronisch, um mehrfachen Gebrauch oder Umleitungen zu verhindern. Konkret bedeutet das:

  • Für die Ärzt:innen: Risiko von Fälschung durch fehlgeleitete Verordnungen wird reduziert
  • Für die Apotheken: Sofortige Prüfung der Unversehrtheit der Verordnung
  • Für die Patient:innen: Geringeres Risiko von Fehlern

2. Reduktion von Transkriptionsfehlern bei Verordnungen

Der QR‑Code enthält strukturierte Daten, was in der Apotheke Fehlentschlüsselungen und manuelle Eingaben verhindert. Dies erleichtert den Austausch zwischen Ärzt:innen und Apotheken, reduziert Rückfragen und sorgt für einen flüssigeren Ablauf zwischen Praxis und Offizin.

  • Für die Ärzt:innen: Verordnungen sind besser lesbar, es gibt weniger Unterbrechungen während der Beratung und im Verwaltungsprozess
  • Für die Apotheken: Automatisierte Erfassung via QR, weniger Transkriptionsfehler
  • Für die Patient:innen: Schnellere Behandlung und weniger Fehler bei der Verordnung

3. Zeitgewinn in Praxis‑ und Apothekenprozessen

Die elektronische Verordnung erlaubt eine Standardisierung des gesamten Prozesses – von der Ausstellung über die Prüfung bis zur Abgabe. Praxis‑ und Apothekenteams gewinnen Zeit dank weniger manuellen Eingaben und weniger Telefonanfragen. Am Apothekentresen geht die Verabreichung schneller und die Warteschlange verkürzt sich.

  • Für die Ärzt:innen: Vereinfachter Ausstellungsprozess, das Sekretariat kann sich auf wertschöpfendere Aufgaben konzentrieren
  • Für die Apotheken: Schnellere Abwicklung, höherer Durchsatz ohne Sicherheitseinbusse
  • Für die Patient:innen: Weniger Wartezeit in der Apotheke

4. Rückverfolgbarkeit und Echtzeit‑Kontrolle der Verordnungen

Wie bereits erwähnt, jeder Abgabevorgang – ob vollständig oder teilweiser Erfüllung – aktualisiert den Status der Verordnung. Die Teams wissen genau, was abgegeben wurde, wann und wo. Diese Transparenz reduziert Doppelabgaben, erleichtert Kontrollen und stärkt die Qualität der therapeutischen Begleitung.

  • Für die Ärzt:innen: Bessere Sicht auf den Abgabeprozess der Verordnung und auf die Einhaltung der Verordnung
  • Für die Apotheken: Weniger administrativer Aufwand dank Reduktion mehrfacher Abgaben und unbeabsichtigter Missbräuche
  • Für die Patient:innen: Qualitativ höherer und einfacher nachvollziehbarer Ablauf

5. Freie Apothekenwahl und flexible Einlösung

Die Patient:in wählt die Apotheke, zu der sie gehen möchte, und zeigt den QR‑Code auf Papier oder direkt auf dem Handy vor. Die E‑Rezept lässt sich einfach transportieren und kann auch in mehreren Apotheken teilweise eingelöst werden, was mehr Flexibilität bei der Abgabe bietet.

  • Für die Patient:innen: Einfache Nutzung (Papier/ digital), Freiheit bei der Apothekenwahl

6. Integration mit Ihrer Praxis‑Software

Die E‑Rezept kann in die Softwarelösungen von Praxis und Apotheke integriert werden. So können die Teams wie gewohnt mit ihren Tools weiterarbeiten. Die elektronische Verordnung wird automatisch aktualisiert; sofern die Apotheke eine kompatible Software verwendet, genügt das Scannen des QR‑Codes zur Einsicht der Verordnung, selbst wenn diese bereits teilweise eingelöst wurde.

  • Für die Ärzt:innen und Apotheken: Ausstellung und Unterschrift direkt aus der Praxis‑ oder Apotheken‑Software — das spart Zeit.

7. Ein Schritt Richtung digitale Gesundheit

Die elektronische Verordnung ist eine von den Fachverbänden im Gesundheitswesen in der Schweiz unterstützte Lösung. Sie ist Teil der nationalen Digitalisierungs‑strategie, insbesondere im Hinblick auf das neue elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD).

  • Für die Ärzt:innen und Apotheken: Reduktion der Kosten, weniger Verwaltungsaufwand
  • Für die Patient:innen: Vereinfachter Patientenweg

Welche Voraussetzungen gelten für die Einführung der E‑Rezept durch Apotheken und Ärzt:innen?

Voraussetzungen für Ärzt:innen

  • Kompatible Praxis‑Software zur Ausstellung der elektronischen Verordnung
  • eID HIN (mit dem Attribut Ärzt:in) zur Unterschrift

Voraussetzungen für Apotheken

  • Elektronische Identität (personell oder institutionell) mit dem Attribut Apotheker:in oder Apotheke
  • Ein Mittel zum Scannen des QR‑Codes

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist, die elektronische Verordnung einzuführen

Die E‑Rezept ist in der Schweiz bereits seit 2024 verfügbar. Wenn Sie sie jetzt einführen, reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand, begrenzen Fehler, gewinnen Zeit und bieten Ihren Patient:innen einen flüssigeren Ablauf. Zudem sind Sie voraus bei der geplanten Ausweitung der elektronischen Verordnung bis spätestens 2029.

Quellen