Bieten Sie Ihren Patienten sichere Videosprechstunden an
Mit OneDoc Visio bieten Sie professionelle Fernkonsultationen an, die dem nDSG entsprechen.
Profitieren Sie mit OneDoc Visio von einem sicheren Videosprechstundenmodul
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Führen Sie Videosprechstunden sicher durch
Das Videosprechstundenmodul von OneDoc Visio wurde entwickelt, um die gesetzlichen Anforderungen der Schweiz an den Datenschutz zu erfüllen. Ihre Videosprechstunden finden auf einer sicheren, in der Schweiz gehosteten Plattform statt, die dem nDSG und der DSGVO entspricht.


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Nutzen Sie OneDoc Visio ohne App auf jedem Gerät
Weder Sie noch Ihre Patient:innen müssen eine App herunterladen und installieren. Die Videosprechstunde öffnet sich direkt in einem Webbrowser – auf dem Computer, Tablet oder Smartphone. Die einfache Bedienung ermöglicht es Ihnen und Ihren Patient:innen, sich auf die Behandlung statt auf die Technik zu konzentrieren.
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Wählen Sie zwischen einem Termin vor Ort und einer Videosprechstunde
Wählen Sie in Ihrer Agenda einfach aus, ob die Konsultation in der Praxis oder per Video stattfindet. Der Zugangslink wird automatisch erstellt und per E-Mail und SMS an die Patient:innen gesendet. Anschliessend starten Sie die Videosprechstunde direkt über Ihre Agenda.


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Erfassen Sie die administrativen Patientendaten vor der Videosprechstunde
Vor jeder Videosprechstunde erfassen Sie automatisch alle administrativen Informationen Ihrer Patient:innen wie Kontaktdaten, Adresse oder Versichertenkartennummer. Das vereinfacht die Abrechnung und die Verwaltung der Patientendossiers.
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Funktioniert mit
Häufige Fragen zum Videosprechstundenmodul
Welche medizinischen Fachgebiete können Videosprechstunden anbieten?
Videosprechstunden mit OneDoc Visio eignen sich für zahlreiche medizinische und paramedizinische Fachgebiete. Besonders geeignet sind sie für Verlaufskontrollen, allgemeine Telemedizin, Psychologie, Ernährungsberatung, Dermatologie und die Betreuung chronischer Erkrankungen.
Jede Fachperson kann abhängig von ihrer Arbeitsweise und den Bedürfnissen ihrer Patient:innen entscheiden, welche Konsultationen sie per Video anbieten möchte. Diese Flexibilität erweitert das Versorgungsangebot und erfüllt zugleich die Erwartungen der Patient:innen.
Welche Software für Videosprechstunden wird Fachpersonen im Schweizer Gesundheitswesen empfohlen?
Als Fachperson im Schweizer Gesundheitswesen sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Software:
- sichere Videokonferenzen bietet (Verschlüsselung, Vertraulichkeit)
- mit dem Datenschutzgesetz (nDSG) vereinbar ist
- sich in Ihr Praxisverwaltungssystem integrieren lässt oder mit diesem interagieren kann
- für Sie und Ihre Patient:innen einfach zu bedienen ist
OneDoc Visio erfüllt diese Kriterien: Die Kommunikation ist verschlüsselt, die Daten werden in der Schweiz gehostet und die Lösung ist direkt in das OneDoc-Ökosystem integriert. Die speziell für die medizinische Praxis entwickelte und einfach zu bedienende Lösung eignet sich für Videosprechstunden von Fachpersonen im Schweizer Gesundheitswesen.
Muss ich eine App installieren, um OneDoc Visio zu nutzen?
Nein, weder Sie noch Ihre Patient:innen müssen eine App installieren, um OneDoc Visio zu nutzen. Die Videosprechstunden öffnen sich direkt in einem Webbrowser – auf dem Computer, Tablet oder Smartphone. Der einfache Zugang gewährleistet eine reibungslose, für alle zugängliche Erfahrung ohne technische Hürden. So können Sie sich auf die Behandlung konzentrieren, während Ihre Patient:innen von einer praktischen und intuitiven Lösung profitieren.
Ist eine Schulung erforderlich, um Videosprechstunden in der Schweiz anzubieten?
Nein, für Videosprechstunden ist in erster Linie ein gutes Verständnis der organisatorischen, rechtlichen und zwischenmenschlichen Aspekte der Fernversorgung erforderlich, insbesondere der Abrechnung nach TARDOC.
Neben theoretischem Wissen ist die Verwendung eines einfachen und intuitiven Tools entscheidend. OneDoc Visio wurde so entwickelt, dass Ärzt:innen und medizinische Fachpersonen die Lösung ohne komplexe Konfiguration oder Installation schnell nutzen können. So können sie sich auch aus der Ferne auf die Qualität der Konsultation und die Beziehung zu den Patient:innen konzentrieren.
Wie läuft eine Videosprechstunde mit OneDoc Visio ab?
Mit OneDoc Visio erfolgt die Videosprechstunde mit nur wenigen Klicks:
- Terminbuchung: Ihre Patient:innen buchen über Ihr OneDoc.ch-Profil online einen Termin oder Sie reservieren einen Termin für sie.
- Einladung zur Konsultation: Vor dem Termin erhalten Ihre Patient:innen per SMS einen sicheren Link zum virtuellen Sprechzimmer.
- Online-Konsultation: Sie verbinden sich direkt über OneDoc Hub mit der Plattform und beginnen die Konsultation. Ihre Kommunikation ist sicher und verschlüsselt.
Was kostet OneDoc Visio?
OneDoc Visio kostet 25 CHF pro Monat. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Abonnement für OneDoc Hub benötigen, um dieses Zusatzmodul nutzen zu können.
Ist OneDoc Visio mit der Online-Terminbuchung von OneDoc Hub verbunden?
Ja, OneDoc Visio ist in das OneDoc-Ökosystem integriert. Sie können spezielle Konsultationsgründe für Videosprechstunden erstellen, die sowohl auf OneDoc.ch als auch auf Ihrer eigenen Website sichtbar sind.
Ausserdem können Sie eine Videosprechstunde direkt über Ihre OneDoc-Agenda planen und starten.
Wie funktioniert Telemedizin in der Schweiz und welche Vergütungsregeln gelten?
In der Schweiz ist Telemedizin erlaubt und geregelt, sofern die gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz und Arztgeheimnis eingehalten werden. Eine Videosprechstunde gilt als vollwertige medizinische Leistung, wenn die Fachperson aus der Ferne eine angemessene klinische Beurteilung vornehmen kann.
Hinsichtlich der Vergütung können Videosprechstunden nach TARDOC abgerechnet werden, sofern sie die von den Versicherern und Gesundheitsbehörden festgelegten Kriterien erfüllen. Mit OneDoc Visio steht Ihnen ein nDSG-konformes, in der Schweiz gehostetes und für den medizinischen Einsatz entwickeltes Tool zur Verfügung, mit dem Sie Videosprechstunden in einem rechtmässigen und sicheren Rahmen durchführen können.
Welche rechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten für Videosprechstunden in der Schweiz?
In der Schweiz gelten für Videosprechstunden die gleichen rechtlichen Pflichten wie für Konsultationen vor Ort. Fachpersonen im Gesundheitswesen müssen das Berufsgeheimnis wahren und sicherstellen, dass die Fernkonsultation klinisch angemessen ist.
Gesundheitsdaten müssen gemäss dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG) bearbeitet werden. Dies setzt eine sichere Lösung mit verschlüsselter Kommunikation und Datenhosting in der Schweiz voraus.
OneDoc Visio und alle OneDoc-Anwendungen entsprechen dem nDSG und sind nach ISO 27001 und VDSZ zertifiziert. Die Daten werden in der Schweiz gehostet, die Kommunikation ist Ende-zu-Ende verschlüsselt und aufseiten der Patient:innen ist keine Installation erforderlich.
