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Eine Funktion von OneDoc Invoice

Rechnen Sie gemäss den Tarifempfehlungen von Swiss Dental Hygienists (SDH) ab

Mit OneDoc Invoice erstellen Sie Rechnungen gemäss den Empfehlungen von Swiss Dental Hygienists (SDH).

Mit OneDoc Invoice gemäss den SDH-Empfehlungen abrechnen

01

Rechnungen gemäss den SDH-Empfehlungen einfach erstellen

Mit OneDoc Invoice erstellen Sie Rechnungen mit wenigen Klicks. Die Software wendet automatisch die zur Leistung und deren Dauer passende Tarifposition an (z. B. 9200 Zahnsteinentfernung und Politur). Anschliessend können Sie die Rechnung sicher an die Patient:innen senden.

Création de factures conformes à la SDH sur OneDoc Invoice en glissant-déposant les prestations à facturer
Interface OneDoc Invoice avec la possibilité d'ajouter une valeur du point pour les factures conformes SDH

02

Taxpunktwert nach Ihren Bedürfnissen festlegen

Legen Sie Ihren Taxpunktwert fest (in der Regel CHF 1.00, entsprechend CHF 180 pro Stunde). OneDoc Invoice berechnet automatisch den Betrag jeder Behandlung. Wenn Sie an mehreren Standorten arbeiten, können Sie für jeden Standort einen anderen Wert festlegen, damit der Tarif auf jeder Rechnung automatisch angepasst wird.

03

Leistungen vorkonfigurieren und Zeit sparen

Speichern Sie Ihre häufigsten Leistungen (Zahnsteinentfernung, Bleaching, Anbringen von Zahnschmuck usw.), damit die entsprechenden Positionen beim Erstellen einer Rechnung vorausgefüllt werden. So rechnen Sie mit einem Klick ab, ohne etwas zu vergessen oder Fehler zu machen.

Création de factures conformes à la SDH sur OneDoc Invoice
Facture conforme au tarif SDH générée sur OneDoc Invoice floutée avec le logo de Swiss Dental Higienists

04

Branchenempfehlungen einhalten und von Aktualisierungen profitieren

Mit OneDoc Invoice rechnen Sie gemäss den Empfehlungen von Swiss Dental Hygienists (SDH) ab, ohne den SSO-Tarif zu verwenden, der anderen Tätigkeitsmodellen vorbehalten ist. Bei Aktualisierungen übernimmt OneDoc die neuen Empfehlungen automatisch.

05

MWST bei Bedarf einfach verwalten

OneDoc Invoice berücksichtigt die Mehrwertsteuerbefreiung für präventive und therapeutische Behandlungen. Gleichzeitig können Sie die MWST auf Zusatzprodukte wie Zahnbürsten oder Pflegeprodukte automatisch hinzufügen.

Interface OneDoc invoice pour les hygiénistes dentaires avec la possibilité de choisir le prix de la prestation

Häufig gestellte Fragen zur Abrechnung nach SDH-Tarif

Wie vereinfacht OneDoc Invoice die Abrechnung nach SDH-Tarif in der selbstständigen Dentalhygiene?

OneDoc Invoice automatisiert die Abrechnung gemäss den Tarifempfehlungen von Swiss Dental Hygienists (SDH). Sie erstellen präzise Rechnungen mit wenigen Klicks und ohne manuelle Berechnungen. Die Software wendet abhängig von der erbrachten Leistung und der Behandlungsdauer automatisch die richtige Tarifposition an. Ausserdem können Sie Ihre Standardleistungen speichern, damit sie beim Erstellen einer Rechnung vorausgefüllt werden.

Kann ich je nach Praxisstandort einen anderen Taxpunktwert festlegen?

Ja, mit OneDoc Invoice können Sie für jeden Praxisstandort einen anderen Taxpunktwert festlegen. Wenn Sie beispielsweise in mehreren Praxen in unterschiedlichen Kantonen arbeiten, können Sie für jeden Standort einen spezifischen Wert konfigurieren. Der Betrag jeder Behandlung wird automatisch anhand des für die jeweilige Praxis festgelegten Taxpunktwerts berechnet.

Werden die Tarifempfehlungen von Swiss Dental Hygienists in OneDoc Invoice automatisch aktualisiert?

Ja, die Tarifempfehlungen von Swiss Dental Hygienists (SDH) werden in OneDoc Invoice automatisch aktualisiert. Sobald Änderungen an Codes oder Tarifempfehlungen bekannt gegeben werden, übernimmt die Software diese ohne Ihr Zutun. So rechnen Sie stets nach den aktuellsten geltenden Empfehlungen ab und vermeiden zurückgewiesene oder nicht regelkonforme Rechnungen.

Wie verwaltet OneDoc Invoice die MWST auf Leistungen und Zusatzprodukten?

OneDoc Invoice berücksichtigt die für selbstständige Dentalhygieniker:innen geltenden Mehrwertsteuerregeln. Präventive und therapeutische Behandlungen sind gemäss Schweizer Recht automatisch von der MWST befreit. Bei Zusatzprodukten wie Zahnbürsten oder Pflegeprodukten können Sie die MWST bei Bedarf automatisch hinzufügen.

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