Vereinfachen Sie Ihre MWST-Abrechnungen mit OneDoc Invoice
OneDoc Invoice erleichtert die Vorbereitung Ihrer vierteljährlichen MWST-Abrechnungen für mehrwertsteuerpflichtige Gesundheitsfachpersonen.
Erstellen Sie Ihre MWST-Abrechnungen automatisch mit den richtigen Steuersätzen
01
MWST-Sätze einfach pro Leistung festlegen
Legen Sie für jede Art von Konsultation oder Leistung einfach den anwendbaren MWST-Satz fest: 8,1 % oder steuerbefreit. OneDoc Invoice wendet bei der Rechnungsstellung automatisch den richtigen Satz an.


02
MWST-Berichte mit einem Klick erstellen
Erstellen Sie detaillierte Exporte der im gewählten Zeitraum in Rechnung gestellten MWST, beispielsweise für ein Quartal, ein Halbjahr oder ein Jahr. Diese Berichte können Sie ohne manuelle Nachbearbeitung für Ihre MWST-Abrechnung verwenden.
03
Sparen Sie gemeinsam mit Ihrem Treuhänder Zeit
Übermitteln Sie Ihren Treuhänder:innen direkt vollständig formatierte Exporte, damit diese Ihre MWST-Abrechnung schnell erstellen können. So senken Sie Ihre Verwaltungskosten und sparen wertvolle Zeit.

Funktioniert mit ...
Häufige Fragen zu MWST-Abrechnungen
Welche Gesundheitsfachpersonen sind in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig?
In der Schweiz wird eine Gesundheitsfachperson mehrwertsteuerpflichtig, sobald ihr jährlicher Umsatz aus nicht steuerbefreiten Leistungen CHF 100’000 übersteigt. Dies betrifft insbesondere:
- selbstständige Therapeut:innen (Osteopath:innen, Psychotherapeut:innen usw.)
- Physiotherapeut:innen, die medizinisches Material oder Leistungen in Rechnung stellen, die nicht als medizinische Behandlungen anerkannt sind
- Fachpersonen, die ausserhalb des engeren medizinischen Rahmens tätig sind (ohne Verordnung)
Einige Leistungen bleiben steuerbefreit (medizinische Behandlungen), während andere der MWST unterliegen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Analyse Ihrer Tätigkeit.
Wie erleichtert OneDoc Invoice die Verwaltung der MWST-Sätze pro Leistung oder Konsultation?
Mit OneDoc Invoice können Sie für jede Art von Leistung eine spezifische MWST-Behandlung festlegen, beispielsweise den Normalsatz von 8,1 % für steuerbare Produkte oder bestimmte Leistungen. Bei der Rechnungsstellung wird die hinterlegte Einstellung automatisch auf die ausgewählte Leistung angewendet.
Kann ich die MWST-Abrechnung mit OneDoc Invoice direkt an meinen Treuhänder übermitteln?
Ja. Mit OneDoc Invoice erstellen Sie mit einem Klick einen vollständigen und formatierten MWST-Bericht, den Sie direkt an Ihre Treuhänder:innen übermitteln können. Sie können ihn als Excel- oder PDF-Datei exportieren und ohne Nachbearbeitung versenden.
Ihre Treuhänder:innen verfügen damit über alle erforderlichen Angaben, um Ihre MWST-Abrechnung schnell zu erstellen. Das spart Ihnen Zeit und senkt Ihre Verwaltungskosten.