<style> .wpb_animate_when_almost_visible { opacity: 1; }</style>

Teilen Sie während der Videosprechstunde ganz einfach Ihren Bildschirm

Mit OneDoc Visio können Sie während der Konsultation live Dokumente, Ergebnisse oder Webseiten mit Ihren Patient:innen teilen. So bieten Sie vollständige Betreuung.

Ecran de l'interface OneDoc Pro partagée pendant une téléconsultation via OneDoc Visio

Alles Wissenswerte über die Bildschirmfreigabe

Teilen Sie Ihren Bildschirm mit nur einem Klick

Ein „Teilen“-Button ermöglicht es Ihnen, Ihren Patient:innen genau das zu zeigen, was Sie selbst auf Ihrem Bildschirm sehen. Während der Bildschirmübertragung bleibt Ihr Video als Miniaturansicht unten im Bild sichtbar, damit der visuelle Kontakt erhalten bleibt, während die geteilten Inhalte im Vordergrund stehen.

Écran d'une téléconsultation entre une professionnelle de santé et un patient via OneDoc Visio avec la possibilité de partager son écran
Ecran de l'interface OneDoc Pro partagée pendant une téléconsultation via OneDoc Visio
Bestimmen Sie selbst, was Sie teilen möchten

Sie behalten jederzeit die volle Kontrolle über die Informationen, die Sie freigeben. Sie können entweder Ihren gesamten Bildschirm zeigen, um z. B. eine komplette Akte zu präsentieren, oder gezielt nur ein bestimmtes Fenster oder Dokument. Den geteilten Inhalt können Sie jederzeit einfach anpassen und so eine klare, strukturierte Erfahrung für Ihre Patient:innen schaffen.

Laden Sie unseren kostenlosen Guide zur Videosprechstunde herunter

Jetzt herunterladen

Häufig gestellte Fragen zu Bildschirmfreigabe

Welche Telekonsultationssoftware wird Gesundheitsfachpersonen in der Schweiz empfohlen?

Als Gesundheitsfachperson mit Berufsausübung in der Schweiz sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Software:

sichere Videokonsultationen anbietet (Verschlüsselung, Vertraulichkeit)

mit dem neuen Datenschutzgesetz (revDSG) kompatibel ist

sich in Ihr Praxisverwaltungssystem integrieren lässt oder mit diesem interagieren kann

sowohl für Sie als auch für Ihre Patient:innen einfach zu bedienen ist

OneDoc Visio erfüllt diese Anforderungen: Die Kommunikation ist verschlüsselt, die Daten werden in der Schweiz gehostet und die Lösung ist direkt in das OneDoc-Ökosystem integriert. Dank der einfachen Handhabung und der Ausrichtung auf den medizinischen Praxisalltag ist OneDoc Visio eine geeignete Telekonsultationslösung für Gesundheitsfachpersonen in der Schweiz.

Welche Gesundheitsfachpersonen können von Videosprechstunden profitieren?

OneDoc Visio wurde für alle Schweizer Gesundheitsfachpersonen entwickelt, die Fernkonsultationen anbieten und dabei Sicherheit und Einfachheit gewährleisten möchten. Egal, ob Allgemeinmedizin, Fachmedizin oder Psychiatrie, mit OneDoc Visio können Sie Ihre Patient:innen von jedem Ort aus betreuen. Ihre Patient:innen benötigen lediglich einen per SMS erhaltenen Link, um sich in die Sprechstunde zu begeben, ohne dass eine Anwendung heruntergeladen oder installiert werden muss. Dies ist eine ideale Lösung für Nachsorgeuntersuchungen, Konsultationen bei chronischen Krankheiten oder auch für Konsultationen im Bereich der psychischen Gesundheit.

Wie funktioniert die Bildschirmfreigabe mit OneDoc Visio?

Die Bildschirmfreigabe mit OneDoc Visio ist einfach und intuitiv. Während einer Videosprechstunde können Sie Ihren Patient:innen über die Schaltfläche „Freigeben“ genau das zeigen, was Sie auf Ihrem Bildschirm sehen. Sie können wählen, ob Sie Ihren gesamten Bildschirm oder nur ein bestimmtes Fenster oder Dokument teilen möchten. Während der Freigabe bleibt Ihr Video als Miniaturansicht sichtbar, um den Blickkontakt zu Ihren Patienten aufrechtzuerhalten, während der freigegebene Inhalt im Vordergrund steht. Mit dieser Funktion können Sie Ihre Erklärungen mit Dokumenten, Bildern oder Ergebnissen illustrieren, genau wie bei einer Konsultation in Ihrer Praxis.

Welche rechtlichen Anforderungen und Datenschutzvorgaben gelten für das Angebot von Telekonsultationen in der Schweiz?

In der Schweiz unterliegt die Telekonsultation denselben rechtlichen Verpflichtungen wie eine Konsultation vor Ort. Die Gesundheitsfachperson muss die ärztliche Schweigepflicht wahren und sicherstellen, dass die Konsultation aus der Distanz klinisch angemessen ist.

Im Hinblick auf den Datenschutz müssen Gesundheitsdaten gemäss dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) verarbeitet werden. Dies setzt den Einsatz einer sicheren Lösung voraus, mit verschlüsselter Kommunikation und einer Datenhaltung in der Schweiz.

OneDoc Visio erfüllt diese Anforderungen, indem es ein hohes Mass an Sicherheit und Compliance für Telekonsultationen gewährleistet.

Ist die Bildschirmfreigabe sicher?

Ja, die Bildschirmfreigabe mit OneDoc Visio ist so konzipiert, dass die Sicherheit und Vertraulichkeit medizinischer Daten gewährleistet ist. Die Plattform erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der Schweiz zum Datenschutz, insbesondere das revDSG und die DSGVO. Videokonsultationen, einschliesslich der Bildschirmfreigabe, sind verschlüsselt. Sie behalten auch die vollständige Kontrolle über die freigegebenen Informationen, indem Sie genau auswählen, was Sie Ihren Patient:innen zeigen möchten.

Ist OneDoc Visio mit der Online-Terminbuchung von OneDoc Hub verbunden?

Ja. OneDoc Visio und alle OneDoc-Anwendungen erfüllen die Anforderungen des revidierten Datenschutzgesetzes (revDSG) und sind nach ISO 27001 sowie VDSZ zertifiziert. Die Daten werden in der Schweiz gehostet, die Kommunikation ist Ende-zu-Ende verschlüsselt, und auf Seiten der Patient:innen ist keine Installation erforderlich.

Wie funktioniert die Telemedizin in der Schweiz und welche Regeln gelten für die Vergütung?

In der Schweiz ist Telemedizin erlaubt und klar geregelt, sofern die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht eingehalten werden. Eine Telekonsultation gilt als vollwertige medizinische Leistung, wenn die Gesundheitsfachperson eine angemessene klinische Beurteilung aus der Distanz vornehmen kann.

In Bezug auf die Vergütung können Telekonsultationen gemäss TARDOC abgerechnet werden, sofern sie die von den Versicherern und den Gesundheitsbehörden festgelegten Kriterien erfüllen. Mit OneDoc Visio steht Ihnen ein Tool zur Verfügung, das dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) entspricht, in der Schweiz gehostet wird und speziell für den medizinischen Einsatz konzipiert ist. So können Sie Telekonsultationen in einem rechtskonformen und sicheren Rahmen durchführen.

Ist eine spezielle Weiterbildung erforderlich, um Telekonsultationen in der Schweiz anzubieten?

Nein. Für Telekonsultationen ist in erster Linie eine gute Beherrschung der organisatorischen, rechtlichen und kommunikativen Aspekte der Fernbehandlung erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Abrechnung nach TARDOC.

Über die theoretischen Kenntnisse hinaus ist der Einsatz eines einfachen und intuitiven Tools entscheidend. OneDoc Visio wurde entwickelt, um Ärzt:innen und medizinische Fachpersonen eine schnelle und unkomplizierte Nutzung zu ermöglichen – ohne komplexe Konfiguration oder Installation. So können Sie sich auch aus der Distanz auf die Qualität der Konsultation und die Beziehung zu Ihren Patient:innen konzentrieren.

Bieten Sie Ihren Patienten eine interaktive Videosprechstunde

Die Bildschirmfreigabe in OneDoc Visio stärkt das Vertrauen und das Verständnis Ihrer Patient:innen. Sie können Ihre Erklärungen visuell untermauern – mit Dokumenten, Bildern oder Behandlungsplänen – genau wie in einer Konsultation vor Ort.

Jetzt kostenlose Demo anfragen