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Wie funktioniert die Abrechnung von Videosprechstunden in der Schweiz?

Wie man Videosprechstunden in der Schweiz richtig abrechnet

Die Videosprechstunde etabliert sich zunehmend als unverzichtbares Instrument zur Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung in der Schweiz. Sie ist flexibel und praktisch und ermöglicht es Patient:innen, aus der Ferne einen Arzt oder eine Ärztin zu konsultieren und gleichzeitig effektiv betreut zu werden. Eine Frage taucht jedoch immer wieder auf: Wie wird eine Videosprechstunde in der Schweiz abgerechnet? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die geltenden Tarife (Tarmed, Tarif 590), die Abrechnungsbedingungen für Ärzt:innen und Therapeut:innen sowie die für die kommenden Jahre zu erwartenden Entwicklungen.

Welcher Tarif gilt für Videosprechstunden?

Bis heute gibt es in der Schweiz keine spezifische Tarifposition für Videosprechstunden.

Die Leistungen müssen daher nach den bestehenden Systemen abgerechnet werden, die je nach Beruf variieren:

  • TARMED: Standardisiertes Abrechnungssystem für Leistungen, die von der Grundversicherung abgedeckt sind.
    ⚠️ Hinweis: TARMED wird ab dem 1. Januar 2026 durch TARDOC ersetzt, mit Positionen, die an die Telemedizin angepasst sind.
  • Tarif 590: Wird für anerkannte komplementärmedizinische Leistungen verwendet, die bei Erfüllung der Voraussetzungen auch aus der Ferne abgerechnet werden können.

Wie berechnet man als Arzt oder Ärztin eine Videosprechstunde?

Heute berechnen Ärzt:innen eine Videosprechstunde in der Regel wie eine telefonische Beratung mit Videounterstützung unter Verwendung der folgenden Positionen:

  • 00.0110 – Telefonische Beratung (die ersten 5 Minuten)
  • 00.0120 – Jede weitere 5 Minuten
  • 00.2560 – Notfallkonsultation ausserhalb der üblichen Sprechzeiten

Diese Praxis wird in der Regel von den Versicherungen akzeptiert. Es wird jedoch empfohlen, die genauen Modalitäten bei Ihren Versicherern oder Berufsverbänden zu überprüfen.

💡 Mit dem Inkrafttreten des TARDOC im Jahr 2026 sollen klare und spezifische Positionen für die Videosprechstunde die Abrechnung von medizinischen Fernleistungen vereinfachen.

Paramètres d'une consultation vidéo sur OneDoc Visio avec la possibilité de changer son microphone et ses paramètres audio pour la téléconsultation

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Wie berechnet man als Therapeut:in eine Videosprechstunde?

Therapeut:innen, die nach Tarif 590 abrechnen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Videosprechstunden anbieten:

  • Die Konsultation muss detailliert dokumentiert werden.
  • Die Abrechnungsregeln sind dieselben wie bei Präsenzveranstaltungen.
  • Zusatzversicherungen übernehmen nur anerkannte Methoden

💡 Bevor Sie Videosprechstunden anbieten, erkundigen Sie sich direkt bei den Versicherungen nach den Bedingungen für die Kostenübernahme.

Welche wirtschaftlichen Vorteile bringt die Videosprechstunde?

Neben der Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung bietet die Videosprechstunde konkrete finanzielle Vorteile:

  • Kostenoptimierung: weniger Ausgaben für Räumlichkeiten oder Reisen
  • Höhere Effizienz: mehr Termine pro Tag, Möglichkeit, kurzfristige Termine zu besetzen
  • Gewinnung neuer Patient:innen: insbesondere solche, die die Flexibilität einer Fernberatung suchen oder weit entfernt von der Praxis wohnen

Zu erwartende Entwicklungen bei der Abrechnung von Videosprechstunden

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet rasch voran. Die aktuellen Abrechnungsmodelle (TARMED, Tarif 590) decken die Realität der Telemedizin noch nicht vollständig ab, aber mit der Einführung von TARDOC und dem Aufschwung dieser Praxis sind Anpassungen zu erwarten.

Um konform und effizient zu bleiben, müssen Ärzt:innen und Therapeut:innen:

  • Sich über ihre Berufsverbände auf dem Laufenden halten
  • Aktualisieren Sie Ihre Rechnungsstellungssoftware
  • Beobachten Sie die offiziellen Ankündigungen zur Entwicklung der Tarifmodelle.

Die Abrechnung von Videosprechstunden in der Schweiz basiert derzeit auf den bestehenden Modellen (Tarmed und Tarif 590), bis 2026 TARDOC eingeführt wird, was mehr Klarheit schaffen dürfte. Gleichzeitig machen die wirtschaftlichen und organisatorischen Vorteile der Telekonsultation sie zu einem Gewinn für Arztpraxen und Therapeut:innen.