Die Abrechnung nach Tarif 590 ist obligatorisch für alle in der Schweiz anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten. Dieser von den Versicherern festgelegte Standard ermöglicht eine Harmonisierung der Abrechnung von Gesundheitsleistungen. Wenn Sie neu starten oder einfach die Elemente einer korrekten Tarif-590-Rechnung besser verstehen möchten, führt Sie dieser Leitfaden durch den Aufbau einer Tarif-590-Rechnung und zeigt Ihnen, wie Sie sie korrekt ausfüllen, um Rückerstattungsfehler zu vermeiden.
Erinnerung: Die Grundlagen des Tarifs 590
Der Tarif 590 ist ein offizielles Rechnungsformat, das von den Schweizer Versicherern definiert wurde. Er gewährleistet, dass alle von Therapeutinnen und Therapeuten ausgestellten Rechnungen derselben Struktur und Codierungslogik folgen, was das Lesen und Validieren erleichtert.
- Warum ist der Tarif 590 obligatorisch?
Er dient der Standardisierung der Kommunikation zwischen Therapeut, Patient und Versicherer. Bei Abweichungen oder Formatfehlern kann eine Rechnung von der Krankenkasse abgelehnt werden. - Wer ist vom Tarif 590 betroffen?
Alle Therapeutinnen und Therapeuten, die von Organisationen wie ASCA oder RME anerkannt sind, sowie weitere Praktizierende, deren Tätigkeit von Zusatzversicherungen anerkannt wird.
Der allgemeine Aufbau einer Tarif-590-Rechnung
Eine korrekte Tarif-590-Rechnung besteht aus fünf Hauptbereichen:
- Informationen zum Therapeuten (Rechnungsaussteller)
- Informationen zum Patienten
- Details zum Fall (Diagnose, Art der Behandlung, Bemerkungen)
- Zu verrechnende Leistungen (Positionen, Mengen, Beträge)
- Zusammenfassung und Gesamtbetrag
Jede dieser Sektionen hat eine klar definierte Funktion und muss sorgfältig ausgefüllt werden.
1. Informationen zum Therapeuten
Dieser Abschnitt ermöglicht die eindeutige Identifikation der Fachperson, die die Rechnung ausstellt.
Folgende Felder sind mit Ihren Angaben auszufüllen:
- Name, vollständige Adresse, Postleitzahl
- RCC-Nummer (Register der Code-Créanciers): identifiziert die Therapeutin/den Therapeuten gegenüber den Versicherern.
- GLN-Nummer (Global Location Number): falls vorhanden, präzisiert sie die berufliche Adresse.
- Rechnungsnummer: wird automatisch vergeben und muss eindeutig sein.
Diese Angaben gewährleisten die Nachvollziehbarkeit des Dokuments und ermöglichen es Versicherern, den Leistungserbringer seinem offiziellen Registereintrag zuzuordnen.
2. Informationen zum Patienten
Dieser Abschnitt umfasst alle Angaben, die für die Identifizierung des Patienten und das Verständnis des Abrechnungskontextes notwendig sind.
Folgende Patienteninformationen sind erforderlich:
- Name, Adresse, Geburtsdatum
- Anwendbares Gesetz (standardmässig: VVG, Versicherungsvertragsgesetz)
Das anwendbare Gesetz kann je nach Fall variieren: Unfall (UVG), Militär (MV), etc. Wenn die Unfallversicherung greift, muss zusätzlich das Falldatum angegeben werden.
- Behandlungsdaten
- Rückerstattungsart:
- Tiers Garant (TG): Der Patient bezahlt die Rechnung und lässt sich diese von der Versicherung erstatten.
- Tiers Payant (TP): Die Versicherung bezahlt direkt an den Therapeuten (seltener).
Diese Felder bestimmen wer die Rechnung bezahlt (Patient oder Versicherer). Fehler können hier zu Rückerstattungsverzögerungen führen.
3. Falldetails und Diagnose
Dieser Bereich liefert präzise, aber nicht übermässig detaillierte Angaben zum Behandlungskontext.
Häufig ausgefüllte Felder:
- Überweisende Person: Name der Ärztin oder des Arztes, falls vorhanden.
- Diagnose: kurze Beschreibung des Konsultationsanlasses (z. B. Nackenschmerzen, Kopfschmerzen).
- Therapieart (Einzel- oder Gruppentherapie).
- Wert des Tarifpunkts (VTP): in der Regel auf 1.00 festgelegt.
- Bemerkungen: hilfreiche Hinweise für die Versicherung (z. B. «Behandlung abgeschlossen» oder «weitere Sitzungen geplant»).
Die Diagnose muss kurz und nicht medizinisch ausführlich formuliert sein. Sie dient zur Kontextualisierung der Leistung – nicht als medizinische Dokumentation.
4. Die zu verrechnenden Leistungen
Dies ist der Kern der Rechnung. Jede Leistung muss gemäss Tarif 590 ausgewiesen werden, der mehr als 100 therapeutische Methoden mit entsprechenden Tarifpositionen umfasst. Wenn Sie ASCA-Therapeutin oder -Therapeut sind, können Sie unsere Korrespondenztabelle nutzen, um zu prüfen, welcher Tarif für Ihre Leistungen gilt.
Auszufüllende Felder:
- Datum der Leistung
- Tarifcode (z. B. 1004, Akupunktur pro 5-Minuten-Einheit)
- Menge (Anzahl der 5-Minuten-Einheiten)
- Einheitspreis
- Gesamtbetrag = Menge × Preis
- MWST (0 %, wenn nicht steuerpflichtig, sonst aktueller Steuersatz)
Beispiel:
Eine Akupunktursitzung von 60 Minuten → 12 × 5 Minuten × CHF 10 = CHF 120
Achten Sie darauf, immer die offiziellen Tarifcodes zu verwenden und sie nicht zu verändern.
5. Zusammenfassung und Gesamtbetrag
Dieser letzte Abschnitt fasst die verrechneten Leistungen zusammen.
Er enthält:
- Bruttototal
- MWST (falls zutreffend)
- Endbetrag zur Zahlung
In den meisten Fällen werden diese Beträge automatisch durch Ihr Abrechnungstool auf Grundlage der eingegebenen Leistungen berechnet.
Der Aufbau einer Tarif-590-Rechnung in Kürze
Die Abrechnung nach Tarif 590 basiert auf einer einfachen, aber präzisen Struktur. Auch wenn es sinnvoll ist, alle Teile zu verstehen, müssen Sie nicht alle Details kennen, sofern Sie digitale Tools zur automatischen Rechnungserstellung verwenden und diese sicher an Ihre Patientinnen und Patienten versenden.





