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FAQ zur Abrechnung nach Tarif 590

Hier finden Sie Antworten auf die 25 häufigsten Fragen zum Tarif 590: Bedingungen, Abrechnung, ZSR, Fehler, die Sie vermeiden sollten, und vieles mehr.

Der Tarif 590 bildet die Grundlage für die Abrechnung komplementär- und alternativmedizinischer Leistungen in der Schweiz. Er ist für viele Therapeutinnen und Therapeuten unverzichtbar und garantiert die Anerkennung der Leistungen durch die Zusatzversicherungen. Seine Anwendung wirft jedoch häufig Fragen auf: Bedingungen, obligatorische Angaben, zu vermeidende Fehler… Hier finden Sie einen praktischen Leitfaden in Form von FAQs, der die häufigsten Fragen beantwortet.

Was ist der Tarif 590 und für wen gilt er?

Der Tarif 590 ist ein standardisiertes Abrechnungsmodell, das festlegt, welche komplementärmedizinischen Leistungen unter welchen Bedingungen abgerechnet werden können. Er richtet sich an alle anerkannten Therapeuten, die über eine ZSR-Nummer verfügen und bei den Zusatzversicherungen angeschlossen sind.

Wie ist der Tarif 590 aufgebaut?

Der Tarif 590 besteht aus Tarifpositionen, die jeweils eine Leistung beschreiben: Art, Dauer, Preis. Einige Positionen umfassen auch Material oder administrative Aufgaben (ärztliche Berichte, spezifische Kosten).

Welche Leistungen können nach Tarif 590 abgerechnet werden?

Alle von den Krankenkassen anerkannten komplementärmedizinischen Methoden: Massage, Akupunktur, TCM, Homöopathie, Ernährung usw. Entscheidend ist die Anerkennung der Methode und ihre Übereinstimmung mit dem Tarifkatalog 590.

Kann ein versäumter Termin mit dem Tarif 590 in Rechnung gestellt werden?

Nein, nicht über die Krankenkasse. Eine nicht honorierte Konsultation kann nur dann direkt dem Patienten oder der Patientin in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Voraus klar angegeben wurde.

Wie oft wird der Tarif 590 aktualisiert?

In der Regel einmal jährlich, häufig zu Beginn des Jahres. Die Aktualisierungen werden vom Tarifverband mitgeteilt und sind auf der Website der Organisation der Arbeitswelt Komplementärtherapie (OdA KT) verfügbar.

Werden diese Aktualisierungen automatisch in die Abrechnungssoftware Tarif 590 integriert?

Das hängt von den Anbietern ab. Einige übernehmen die Änderungen automatisch. OneDoc Pro beispielsweise integriert die Aktualisierungen des Tarif 590 direkt in sein Rechnungsmodul.

Interface OneDoc Invoice avec la création facile de facture au Tarif 590 en glissant et déposant la prestation voulue

Welche Angaben müssen auf einer Rechnung nach Tarif 590 zwingend enthalten sein?

Eine Rechnung muss Folgendes enthalten:

  • Name und Anschrift der Praxis
  • ZSR-Nummer
  • Name und Geburtsdatum des Patienten oder der Patientin
  • Datum der Leistungserbringung
  • Tarifnummer, Beschreibung, Dauer und Kosten
  • Ort, Datum und Unterschrift des Therapeuten oder der Therapeutin (handschriftlich oder elektronisch)

Wenn ich nach Tarif 590 abrechne, kann ich dann mehrere Sitzungen zusammenfassen?

Ja, Sie können eine Sammelrechnung für mehrere Leistungen ausstellen. Dies wird von Patient:innen und Versicherungen oft geschätzt.

Erhalten der Patient bzw. die Patientin oder die Krankenkasse die Rechnung?

In der Regel wird die Rechnung dem Patienten oder der Patientin ausgehändigt, der sie anschliessend an seine Zusatzversicherung weiterleitet. Man spricht hier vom System des „Tiers garant“ (Garantiegeber).

Kann ich eine Rechnung per E-Mail versenden?

Ja, sofern die Datenschutzstandards (Verschlüsselung, Passwort) eingehalten werden. Die Verwendung einer sicheren Software wird empfohlen.

Welche Fehler sollten bei der Erstellung einer Rechnung nach Tarif 590 vermieden werden?

Die häufigsten Fehler bei der Erstellung einer Rechnung Tarif 590 sind:

  • Falsche Tarifnummer
  • Unvollständige Patientendaten
  • Fehlende Informationen
  • Doppelte Rechnungsstellung

Diese Fehler lassen sich mit einer geeigneten Software wie OneDoc Pro vermeiden, die die Rechnungsstellung, Zahlungserinnerungen und die Buchhaltungsüberwachung zentralisiert.

Erstatten die Krankenkassen immer die Kosten?

Nein. Jede Zusatzversicherung wendet ihre eigenen Kriterien an. Es empfiehlt sich daher, die Anerkennung des Therapeuten bzw. der Therapeutin und der Methode bei der jeweiligen Versicherung zu überprüfen.

Was ist der Unterschied zwischen Tarif 590 und TARMED (TARDOC)?

  • TARMED: medizinische Leistungen, die von der Grundversicherung (KVG) übernommen werden.
  • Tarif 590: Von der Zusatzversicherung gedeckte komplementärmedizinische Leistungen.

Wie kann ich eine bereits versendete Rechnung korrigieren?

Es reicht aus, eine korrigierte Rechnung mit dem Vermerk „Korrektur” auszustellen und die alte Rechnung als storniert oder ungültig zu kennzeichnen.

Wie integriere ich die Rechnung zum Tarif 590 in die Software meiner Praxis?

Viele Tools enthalten bereits den Tarif 590. Mit OneDoc Pro verfügen Sie über ein Modul für die konforme Rechnungsstellung, das Folgendes umfasst:

  • Konforme QR-Rechnungen
  • Zahlungserinnerungen
  • Abgleich mit dem Bankkonto
  • Jahresabschluss
  • Sicherer Rechnungsversand

Darüber hinaus zentralisiert die OneDoc-Lösung die Online-Terminbuchung und Videosprechstunden und lässt sich problemlos in Ihre bestehenden Tools integrieren.