<style> .wpb_animate_when_almost_visible { opacity: 1; }</style>

Was ist das Anordnungsmodell in der Psychotherapie?

Wie funktioniert das Anordnungsmodell in der Psychotherapie

Seit dem 1. Juli 2022 hat das Schweizer System der psychotherapeutischen Versorgung eine entscheidende Wende erfahren. Dank des Anordnungsmodells kann Psychotherapie nun von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden. Diese Entscheidung ermöglicht eine bessere Integration von Psychologinnen, Psychologen und Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten in das Gesundheitssystem. Doch welche Bedingungen gelten? In diesem Artikel beantworten wir alle Ihre Fragen zum Funktionsweise des Anordnungsmodells, seinem rechtlichen Rahmen und seinen praktischen Auswirkungen.

Was ist das Anordnungsmodell in der Psychotherapie?

Das Anordnungsmodell bezeichnet das System, in dem eine anerkannte Psychologin oder ein anerkannter Psychotherapeut Leistungen zu Lasten der OKP erbringen und abrechnen darf, sofern diese von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet wurden.

Diese Grundlagen gewährleisten einen einheitlichen Rahmen auf nationaler Ebene, während die Kantone weiterhin über Kompetenzen bei Zulassung und Tarifierung verfügen.

Bis 2022 arbeiteten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im sogenannten Delegationsmodell: Sie praktizierten unter der Verantwortung einer Psychiaterin oder eines Psychiaters, die bzw. der auch die Abrechnung übernahm. Mit dem Anordnungsmodell rechnen zugelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nun eigenständig ab, bleiben aber in Zusammenarbeit mit einer anordnenden Ärztin oder einem anordnenden Arzt.

Wie funktioniert das Anordnungsmodell in der Praxis?

Der Prozess folgt einem klar definierten Ablauf:

  1. Erste Anordnung: Die anordnende Ärztin oder der anordnende Arzt stellt eine Verordnung für 15 Sitzungen Psychotherapie aus.
  2. Zweite Anordnung: Vor Abschluss der ersten 15 Sitzungen (etwa um die 12. Sitzung) findet ein Austausch zwischen Psychotherapeutin/Psychotherapeut und der anordnenden Ärztin/dem anordnenden Arzt statt, um weitere 15 Sitzungen zu genehmigen.
  3. Fallbeurteilung nach 30 Sitzungen: Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut verfasst einen Bericht, der an die anordnende Ärztin bzw. den anordnenden Arzt übermittelt wird. Diese/r leitet ihn an eine/n Psychiater/in weiter (sofern sie/er nicht selbst eine/r ist), um den Fall zu beurteilen.
  4. Antrag auf Verlängerung: Die anordnende Ärztin oder der anordnende Arzt übermittelt der Krankenkasse das vollständige Dossier, um die Kostengutsprache zu beantragen.
  5. Entscheid der Krankenkasse: Sie entscheidet ob und wie viele weitere Sitzungen übernommen werden. Nach Ablauf der Kostengutsprache muss jeweils ein neuer Antrag gestellt werden.
Simulation du rendu d'un profil de médecin généraliste sur onedoc.ch dans sa version simplifiée

Unsere Lösungen, die den Alltag von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erleichtern

Demo anfordern

Wer darf anordnen und wer darf abrechnen?

Um Psychotherapiesitzungen anordnen zu dürfen, muss man zwingend sein:

  • Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Psychotherapeutin oder Psychotherapeut (für Erwachsene oder Kinder/Jugendliche)
  • Hausärztin oder Hausarzt
  • Andere Ärztinnen/Ärzte, die gemäss Art. 38 KVV zugelassen sind

Um Psychotherapiesitzungen zulasten der OKP abrechnen zu dürfen, muss man Psychotherapeutin oder Psychotherapeut sein und mehrere Voraussetzungen erfüllen:

  • Masterabschluss in Psychologie einer schweizerischen Hochschule
  • Absolvierte oder laufende akkreditierte Weiterbildung in Psychotherapie
  • Kantonale Berufsausübungsbewilligung und kantonale Zulassung zur Abrechnung über die OKP
  • Eintrag im eidgenössischen Psychologieberufsregister (PsyReg)
  • RCC-Nummer der SASIS AG

Wenn Sie sich in Ausbildung zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten befinden, dürfen Sie ebenfalls abrechnen, jedoch nur, wenn Sie angestellt und unter qualifizierter Supervision tätig sind.

Zu beachten ist, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die bereits vor Einführung des Modells tätig waren, von Übergangsbestimmungen profitierten: Eine Zulassung zur OKP war möglich, wenn sie mindestens 3 Jahre klinische Supervisionserfahrung nach der Weiterbildung nachweisen konnten.

Wie erfolgt die Abrechnung im Anordnungsmodell?

Für die Abrechnung nach dem korrekten Tarif (PsyTarif) können Sie zwischen verschiedenen Praxissoftware-Lösungen wählen, unter anderem jener der Ärztekasse.

Der vorläufige Stundentarif für eine Psychotherapie, die von der Grundversicherung übernommen wird, beträgt 154.80 CHF. Dieser Wert wurde vom Bundesrat festgelegt, kann aber von den Kantonen angepasst werden.Sie können auch Leistungen über die Zusatzversicherung (VVG) abrechnen, jedoch ist eine Kombination von OKP und VVG für dieselbe Behandlung nicht möglich. Sie müssen sich zwingend für eine Abrechnungsart entscheiden.

Mehr Autonomie und Anerkennung

Das Anordnungsmodell in der Psychotherapie stellt einen wichtigen Fortschritt für die Profession und den Zugang zur Versorgung in der Schweiz dar. Es bietet Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mehr Autonomie und Anerkennung und stärkt gleichzeitig die Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten.

Rechtsgrundlagen des Anordnungsmodells in der Psychotherapie

Nützliche Ressourcen