Sie sind Dentalhygieniker:in und möchten in der Schweiz arbeiten? Egal, ob Sie gerade Ihr Diplom erhalten haben, eine Festanstellung oder selbstständige Tätigkeit anstreben oder aus dem Ausland einreisen möchten – eine Berufsausübungsbewilligung ist in den meisten Kantonen unerlässlich. Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Bewilligung zur Ausübung als Dentalhygieniker:in in der Schweiz erhalten.
Warum ist die Berufsausübungsbewilligung für Dentalhygieniker:innen in der Schweiz unverzichtbar?
In den meisten Schweizer Kantonen gehört die Dentalhygiene zu den regulierten Gesundheitsberufen. Das bedeutet konkret: Sie dürfen ohne kantonale Berufsausübungsbewilligung nicht selbstständig arbeiten.
Wichtig zu wissen: In Basel-Stadt, Luzern, Appenzell Innerrhoden, Graubünden und Solothurn braucht es nicht zwingend eine Bewilligung für angestellte Dentalhygieniker:innen, sofern eine andere Fachperson (z. B. Zahnärzt:in) die Verantwortung trägt.
Neben dem administrativen Aspekt vermittelt eine Bewilligung Sicherheit für Ihre Patient:innen, erleichtert die Zusammenarbeit mit Versicherungen und weiteren Gesundheitsinstitutionen und öffnet Türen zu Kooperationen mit Zahnarztpraxen oder Kliniken in der ganzen Schweiz.
Welche Voraussetzungen gelten für die Bewilligung als Dentalhygieniker:in?
In der Schweiz liegt die Gesundheitspolitik grösstenteils in kantonaler Zuständigkeit. Das bedeutet: Jeder Kanton hat seine eigenen Verfahren, Unterlagen und Gebühren. Dennoch gelten für Dentalhygieniker:innen überall ähnliche Voraussetzungen, zum Beispiel:
- Ein anerkanntes Diplom als Dentalhygieniker:in
- Ein Gesuch bei der zuständigen kantonalen Behörde einreichen
- Ein vollständiges Bewerbungsdossier abgeben
1. Ein anerkanntes Diplom als Dentalhygieniker:in
Wenn Sie Ihr Diplom in der Schweiz erworben haben (z. B. ein eidgenössisches Diplom FH/ES, das bei der CRS registriert ist), erfüllt Ihr Abschluss die nationalen Standards und Sie können die Bewilligung beantragen. Wurde das Diplom im Ausland erworben, ist eine offizielle Anerkennung notwendig, bevor Sie ein kantonales Gesuch einreichen dürfen.
Anerkennung ausländischer Diplome: So funktioniert’s
Wenn Sie Ihr Diplom ausserhalb der Schweiz gemacht haben, ist die Anerkennung Ihres Titels ein zentraler Schritt, der meist vor dem Gesuch bei einer kantonalen Behörde erledigt werden muss. In den meisten Fällen sind zwei Institutionen zuständig:
- Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI): Diese Bundesstelle prüft unter anderem die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
- Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK): Zuständig für die Anerkennung bestimmter Gesundheitsberufe, darunter auch Dentalhygiene, gemäss geltenden Richtlinien.
Wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) kommen, profitieren Sie von der Personenfreizügigkeit, müssen jedoch Ihren Abschluss anerkennen lassen und gewisse Auflagen (z. B. Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsgenehmigung) erfüllen. Prüfen Sie deshalb vor dem Gesuch, ob Ihr Diplom auf Bundesebene anerkannt ist, und fordern Sie bei Bedarf eine offizielle Anerkennungsbestätigung an.
2. Antrag bei der zuständigen kantonalen Behörde stellen
Je nach Kanton ist eine andere Behörde zuständig zum Beispiel das Amt für Gesundheit, das Gesundheitsdepartement oder der Kantonsärztliche Dienst. In der Regel finden Sie auf der Website ein Onlineformular oder ein Downloadformular sowie eine Liste der einzureichenden Unterlagen. Eine Übersicht aller Kantone und deren offizielle Anlaufstellen finden Sie am Ende dieses Artikels.
3. Vollständiges Bewerbungsdossier einreichen
Die geforderten Dokumente unterscheiden sich leicht von Kanton zu Kanton. Typischerweise werden folgende Unterlagen verlangt:
- Kopie des Diploms oder der Anerkennungsbestätigung des SRK (für ausländische Titel)
- Aktueller Lebenslauf
- Identitätsnachweis sowie gegebenenfalls Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- Aktuelles Strafregisterauszug (Schweiz oder Herkunftsland)
- Unbedenklichkeitsnachweis (Certificate of Good Standing) der letzten Aufsichtsbehörde
- Ärztliches Attest, das Ihre Berufstauglichkeit bestätigt
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Gelegentlich ein Sprachnachweis (mind. Niveau B2 in der jeweiligen Kantonssprache)
Wie lange dauert die Bewilligung und was kostet sie?
Die Kantone verlangen eine Bearbeitungsgebühr für das Gesuch. Rechnen Sie mit:
- Kosten: 200 CHF bis 800 CHF
- Dauer: 2 Wochen bis 2 Monate
Für eine genauere Einschätzung empfehlen wir Ihnen, die Website Ihres Kantons zu besuchen.
Tipp: Reichen Sie Ihr Gesuch möglichst früh ein – idealerweise vor Ihrer Ankunft oder vor dem geplanten Arbeitsbeginn, insbesondere wenn eine Diplomanerkennung nötig ist.
Die 7 Schritte zum kantonalen Bewilligungsgesuch
Sobald Sie Ihr (anerkanntes) Diplom haben, können Sie den Antrag auf Berufsausübungsbewilligung in dem Kanton stellen, in dem Sie arbeiten möchten. Und so gehen Sie vor:
1. Wählen Sie den Kanton aus, in dem Sie tätig sein wollen
Wenn Sie in mehreren Kantonen arbeiten, müssen Sie oft in jedem einen Antrag stellen – oder Sie profitieren von einem vereinfachten Verfahren, wenn Sie bereits in einem Kanton bewilligt sind.
2. Besuchen Sie die kantonale Seite für Dentalhygieniker:innen
Die Gesundheitsbehörden Ihres Kantons stellen in der Regel ausführliche Informationen, Checklisten und Formulare online zur Verfügung.
3. Füllen Sie das Antragsformular aus
Geben Sie an:
- Ihren Tätigkeitsstatus (angestellt oder selbstständig)
- Ihre beruflichen Kontaktdaten (Praxisadresse, Pensum)
- Besondere Aspekte Ihrer Tätigkeit (z. B. Radiologie, spezialisierte Prophylaxe)
4. Reichen Sie die benötigten Unterlagen ein
Diplom oder Anerkennung, Identitätsdokumente, Strafregisterauszug, ärztliche Bescheinigung, Haftpflichtversicherung etc.
5. Senden Sie das Dossier ein und bezahlen Sie die Gebühr
Je nach Kanton erfolgt die Einreichung per Post, über ein Online-Portal oder per gesicherter E-Mail. Viele Kantone bieten vereinfachte, digitale Verfahren. Vergessen Sie nicht die Zahlungsbestätigung.
6. Antworten Sie auf allfällige Nachfragen
Gerade bei internationalen Werdegängen kann es sein, dass die Behörden zusätzliche Informationen oder Dokumente verlangen.
7. Erhalten Sie Ihre Bewilligung
Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bewilligung zur Berufsausübung – teils mit Eintrag in ein kantonales oder nationales Register. Bewahren Sie das Dokument gut auf, es kann für Anstellungen, Versicherungen oder Kooperationen benötigt werden.
24/7-Terminbuchung online und erhöhte Sichtbarkeit
Mit OneDoc Pro können Ihre Patient:innen:
- Rund um die Uhr online Termine buchen – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche
- Direkt über Ihre Website dank Widget, über Ihre OneDoc-Seite oder via Google Maps
- Termine selbstständig ändern, verschieben oder stornieren – gemäss den von Ihnen definierten Regeln
Sie sparen Zeit, reduzieren Unterbrechungen während der Behandlung und steigern Ihre Sichtbarkeit bei Personen, die gezielt nach Dentalhygieniker:innen in der Schweiz suchen.
Kombinierte Termine mit Dentalhygieniker:in und Zahnärzt:in
Wenn Sie in einer Zahnarztpraxis arbeiten, ermöglicht OneDoc die Umsetzung von Behandlungsprotokollen für kombinierte Leistungen (Zahnärzt:in + Dentalhygieniker:in) durch erweiterte Organisationsfunktionen:
- Koordination der Terminplanung zwischen Zahnärzt:in und Dentalhygieniker:in
- Vereinfachter Ablauf für Patient:innen mit nur einem Termin für mehrere Leistungen
- Optimierung der Arbeitszeit für das gesamte Praxisteam
Abrechnung nach SDH-Tarif
Wenn Sie als selbstständige:r Dentalhygieniker:in arbeiten, ermöglicht Ihnen OneDoc Invoice die Rechnungsstellung direkt in der OneDoc Pro-Oberfläche:
- Fakturierung gemäss den Tarifempfehlungen von Swiss Dental Hygienists (SDH)
- Sicherer Versand von Rechnungen an Patient:innen
- Verwaltung von Zahlungserinnerungen
- Zahlungsabgleich für volle Übersicht ohne manuelle Kontrolle
Starten Sie Ihre Tätigkeit als Dentalhygieniker:in
Sie haben nun alle wichtigen Informationen, um Ihr Gesuch vorzubereiten und rechtssicher in der Schweiz tätig zu werden. Die kantonale Berufsausübungsbewilligung für Dentalhygieniker:innen kann je nach Region unterschiedlich ausgestaltet sein – wenn Sie aber den in diesem Artikel beschriebenen Schritten folgen und sich bei Ihrer kantonalen Behörde direkt informieren, stehen Ihre Chancen gut.
Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, die offiziellen Websites der Kantone zu konsultieren oder direkt mit den zuständigen Gesundheitsbehörden Kontakt aufzunehmen. Diese unterstützen Sie gerne bei Ihrem Gesuch.
Ressourcen nach Kantonen für die Tätigkeit als Dentalhygieniker:in
Westschweizer Kantone
- Freiburg: Service de la santé publique – fr.ch
- Genf: Service du médecin cantonal – ge.ch
- Jura – Médecin cantonal – jura.ch
- Neuenburg: Service de la santé publique – ne.ch
- Waadt: État de Vaud – Office du médecin cantonal – vd.ch
- Wallis: Département de la santé, des affaires sociales et de la culture – vs.ch
Deutschschweizer Kantone
- Appenzell Ausserrhoden: Fachstelle Gesundheitsfachpersonen, Amt für Gesundheit – ar.ch
- Appenzell Innerrhoden: Gesundheitsamt – ai.ch
- Aargau: Departement Gesundheit und Soziales – ag.ch
- Basel-Landschaft: Amt für Gesundheit – baselland.ch
- Basel-Stadt: Medizinische Dienste des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt – bs.ch
- Bern: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) – gsi.be.ch
- Glarus: Finanzen und Gesundheit – gl.ch
- Graubünden: Gesundheitsamt Graubünden – gr.ch
- Luzern: Dienststelle Gesundheit und Sport – gesundheit.lu.ch
- Nidwalden: Gesundheitsamt – nw.ch
- Obwalden: Gesundheitsamt – ow.ch
- St. Gallen: Gesundheitsdepartement – sg.ch
- Schaffhausen: Gesundheitsamt – sh.ch
- Schwyz: Amt für Gesundheit und Soziales – sz.ch
- Solothurn: Gesundheitsamt – so.ch
- Thurgau: Amt für Gesundheit – gesundheit.tg.ch
- Uri: Amt für Gesundheit – ur.ch
- Zug: Medizinische Abteilung – zg.ch
- Zürich: Gesundheitsdirektion – zh.ch





