Sie beenden gerade Ihre Ausbildung zum Therapeuten oder zur Therapeutin, oder wechseln von einer Festanstellung in die Selbstständigkeit?
Wenn Sie sich für die Selbstständigkeit entscheiden, gewinnen Sie mehr Autonomie bei der Organisation Ihrer Praxis, können Ihre Arbeitszeiten selbst festlegen und eine direkte Vertrauensbeziehung zu Ihren Patienten aufbauen. Ausserdem können Sie Ihre Tätigkeit ganz nach Ihren Vorstellungen gestalten und die Therapiemethoden anbieten, die Ihren Kompetenzen und Ihrer Vorstellung von Gesundheitsversorgung entsprechen. Diese Freiheit ist jedoch auch mit Verpflichtungen verbunden!
Hier sind die 8 wichtigsten Schritte, um sich in der Schweiz als Komplementärtherapeut niederzulassen. Ob Sie in der Osteopathie, Reflexologie, Massage, Psychologie oder einem anderen Fachgebiet tätig sind, dieser Artikel ist genau das Richtige für Sie!
Die 8 Schritte in die Selbstständigkeit als Therapeut:in in der Schweiz
Schritt 1: Überprüfen Sie Ihren Status als Selbstständige:r
In der Schweiz gelten Sie als selbstständig, wenn Sie auf eigene Rechnung und mit eigener Infrastruktur tätig sind. Ausserdem müssen Sie das wirtschaftliche Risiko Ihrer Tätigkeit tragen und mehrere Kunden haben. Diese Anerkennung wird von Ihrer Ausgleichskasse formell bestätigt (siehe Schritt 3).
Schritt 2: Einholen der kantonalen Bewilligungen
In der Schweiz liegt die Zulassung zur Ausübung des Berufs in der Zuständigkeit der Kantone. Je nach Kanton und Fachgebiet kann eine Zulassung erforderlich sein.
Verfahren zur Erlangung einer kantonalen Bewilligung:
- Reichen Sie den Antrag beim kantonalen Gesundheitsamt (Kantonsarzt/Gesundheitsamt) Ihres Kantons ein.
- Füllen Sie die Standardunterlagen aus: offizielles Formular des Kantons, Lebenslauf, Kopie des Diploms, Strafregisterauszug, Auszug aus dem Betreibungsregister und gegebenenfalls Bescheinigung über die Berufshaftpflichtversicherung, Gesundheitsbescheinigung oder Nachweis über geeignete Räumlichkeiten.
- Fristen: Je nach Kanton und Ihrem Dossier einige Wochen bis einige Monate.
- Erhalt der Entscheidung: Sie erhalten eine Bewilligungsentscheidung per Post und/oder per E-Mail/kantonalem Portal. Bewahren Sie diese auf, da sie von Versicherern oder SASIS bei späteren Anträgen (insbesondere für die RCC-Nummer, siehe Schritt 6) angefordert werden kann.
Ausländisches Diplom: Anerkennung durch MEBEKO
Wenn Sie einen ausländischen Abschluss haben und sich in der Schweiz niederlassen möchten, müssen Sie bei der Medizinischen Berufskommission (MEBEKO) eine Anerkennung beantragen.
Schritt 3: Anmeldung bei der Ausgleichskasse (AHV/IV/EO)
Wenn Sie Ihre Tätigkeit als selbstständige:r Therapeut:in aufnehmen, müssen Sie sich unbedingt anmelden, sobald Sie Rechnungen stellen oder Kunden haben. So vermeiden Sie Strafen, Verzugszinsen oder rückwirkende Schulden.
Wie melde ich mich bei der Ausgleichskasse an?
- Ausfüllen des Antragsformulars: Sie füllen ein Formular für Selbstständige auf der Website der von Ihnen gewählten Krankenkasse aus. In diesem Formular werden Sie nach Ihren persönlichen Daten, dem Datum der Aufnahme Ihrer Tätigkeit, der Art Ihrer Tätigkeit, der geschätzten Nettoeinkünfte, Nachweisen in Form von Rechnungen oder Kundenverträgen und gegebenenfalls Nachweisen für Investitionen oder Räumlichkeiten gefragt.
- Fristen: Es wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich einzureichen: sobald Ihre ersten Kunden/Rechnungen vorliegen. Die Bearbeitung kann je nach Kasse mehrere Wochen dauern.
Gut zu wissen: Auch wenn Ihre Tätigkeit nur „nebenbei” ausgeübt wird (z. B. wenn Sie anderweitig angestellt sind), müssen Sie dennoch einen Antrag stellen, wenn Sie über ein beträchtliches Einkommen verfügen (in der Regel über 30’000 CHF), und Ihr Einkommen muss korrekt geschätzt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Welche Ausgleichskasse sollte man als selbstständige:r Therapeut:in wählen?
Sie können sich entweder bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons oder bei der Ausgleichskasse Ihres Berufsverbands anmelden, sofern dieser eine solche anbietet. Diese Kasse prüft, ob Ihre Tätigkeit als selbstständig eingestuft werden kann.
Schritt 4: In der Selbstständigkeit die richtigen Versicherungen abschliessen
Als selbstständige:r Therapeut:in sind nicht alle Versicherungen obligatorisch. Hier sind die wichtigsten, die Sie abschliessen sollten.
- Berufshaftpflichtversicherung (RC pro): dringend empfohlen, um die mit der therapeutischen Tätigkeit verbundenen Risiken abzudecken (Schäden an einem Patienten, Zwischenfälle in der Praxis usw.).
- Unfallversicherung (UVG): für Selbstständige freiwillig, aber dringend empfohlen.
- Krankentagegeldversicherung: ebenfalls freiwillig, aber dringend empfohlen, um sich gegen Einkommensverluste im Krankheitsfall abzusichern.
- Vorsorge (2. und 3. Säule): Für Selbstständige nicht obligatorisch. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern oder die Säule 3a zu zeichnen, um für den Ruhestand vorzusorgen und die AHV zu ergänzen.
- Es ist zu beachten, dass es für Selbstständige keine Arbeitslosenversicherung (AC) gibt.
Schritt 5: Wählen Sie Ihre Aggregationen (ASCA / RME)
Um die Erstattung durch Zusatzversicherungen zu erleichtern, ist es üblich, eine Anerkennung durch die ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin) und/oder das RME (Register für Empirische Medizin) zu erhalten. Diese Organisationen dienen als Gütesiegel, die von vielen Zusatzversicherungen anerkannt werden. Beachten Sie, dass Sie als ASCA-Mitglied einen Rabatt von 20 % auf Ihr OneDoc-Abonnement erhalten!
Schritt 6: Beantragen Sie Ihre RCC-Nummer, um als Therapeut:in tätig zu sein.
Die RCC-Nummer (Registre des Codes-Créanciers, Gläubigerregister) wird von SASIS SA (santésuisse) vergeben. Sie identifiziert den Leistungserbringer bei der Rechnungsstellung an die Versicherer und ist daher erforderlich, um Rechnungen an die Grundkrankenversicherung zu stellen und die offizielle Anerkennung des Berufsstatus zu erhalten. Je nach Fall kann eine kantonale Bewilligung und/oder eine Anerkennung der Methode (ASCA/RME) erforderlich sein.
Beachten Sie, dass Sie eine RCC-Nummer benötigen, um OneDoc nutzen zu können.
Schritt 7: Finden Sie eine Rechnungssoftware zum Tarif 590, die Ihren Anforderungen entspricht.
Komplementärtherapeutische Leistungen werden nach Tarif 590 abgerechnet. Um Zeit zu sparen und Fehler zu vermeiden, sollten Sie eine Verwaltungssoftware einsetzen, die Ihren Anforderungen entspricht (integrierter Kalender, Rechnungsstellung, Versand von Rechnungen an Versicherungen, Zahlungsüberwachung und Mahnungen usw.).
Schritt 8: Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie Patient:innen
Wählen Sie die Kanäle, die Ihnen Sichtbarkeit verschaffen (Website, Google Business Profil, Verzeichnisse, soziale Netzwerke). Eine klare Online-Präsenz mit Ihren Spezialgebieten, Ihren Preisen, Ihren Stornierungsbedingungen und der Möglichkeit, online Termine zu vereinbaren, gibt Ihren Patientinnen und Patienten Sicherheit!
Sind Sie bereit, sich als Therapeut:in selbstständig zu machen?
Um in der Schweiz als selbstständige:r Therapeut:in tätig zu werden, müssen Sie mehrere Schritte durchlaufen: kantonale Bewilligungen einholen, sich bei der Ausgleichskasse anmelden, Versicherungen abschliessen, eine Anerkennung (ASCA/RME) erhalten und anschliessend Ihre RCC-Nummer beantragen, um nach dem Tarif 590 abrechnen zu können. Mit den richtigen Management-Tools und einer klaren Online-Präsenz sichern Sie Ihren Start und gewinnen Zeit, um sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Ihre Patient:innen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor, wählen Sie Ihre Versicherungen aus, strukturieren Sie Ihre Rechnungsstellung und setzen Sie auf Sichtbarkeit. So haben Sie alle Chancen auf Ihrer Seite, um eine solide und anerkannte selbstständige Tätigkeit aufzubauen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Tätigkeit als Therapeut:in!
Nützliche Ressourcen für selbstständige Therapeut:innen
- Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Vorgehensweise für die Selbstständigkeit in der Schweiz
- SASIS AG: So beantragen Sie Ihre RCC-Nummer
- MEBEKO: Für die Anerkennung ausländischer Diplome (BAG)
- ASCA: Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin
- RME: Register für empirische Medizin





