Die Elektronische Patientendossier (EPD) gehört zu den grossen Reformen der digitalen Gesundheit in der Schweiz. Sein Ziel ist klar: die Koordination zwischen Gesundheitsfachpersonen zu erleichtern und die medizinische Betreuung der Patientinnen und Patienten durch einen zentralisierten und sicheren Zugang zu medizinischen Informationen zu verbessern. Doch eine Frage taucht oft auf: Wer ist in der Schweiz gesetzlich verpflichtet, das EPD anzubieten?
Wer muss das EPD zwingend anbieten?
Im Rahmen des elektronischen Patientendossiers unterscheidet das Gesetz mehrere Kategorien von Gesundheitsfachpersonen:
- Ärzte in Spitälern und Kliniken: sie sind verpflichtet, am EPD teilzunehmen und ihren Patientinnen und Patienten den Zugang zu ermöglichen.
- Apotheken: seit 2022 gilt die Pflicht auch für anerkannte Apotheken, die in der Lage sein müssen, das EPD zu speisen und einzusehen.
- Geburtshäuser und Pflegeheime (EMS): ebenfalls verpflichtet, um die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten.
Hingegen ist für Ärztinnen und Ärzte in Privatpraxen, Fachärzt:innen, Physiotherapeut:innen oder Labore die Teilnahme (noch) nicht verpflichtend. Sie können sich jedoch freiwillig anschliessen – oft ein Wettbewerbsvorteil und ein Mehrwert für ihre Patientinnen und Patienten.
Ist das EPD für Ärztinnen und Ärzte in Praxen obligatorisch?
Derzeit sind Hausärzt:innen und Fachärzt:innen in Privatpraxen nicht verpflichtet, das EPD anzubieten. Diese Situation könnte sich jedoch mittelfristig ändern, da der Bund die Digitalisierung und die Interoperabilität der Gesundheitssysteme stark fördert.
Wer sich schon jetzt dafür entscheidet, das EPD anzubieten, kann künftigen gesetzlichen Pflichten vorgreifen und gleichzeitig Vertrauen und Bindung der Patientinnen und Patienten stärken.
Welche Vorteile bringt es, das EPD in der eigenen Praxis anzubieten?
Auch ohne gesetzliche Pflicht bringt der Anschluss an das EPD mehrere Vorteile:
- Mehr Sichtbarkeit: eine Praxis, die ans EPD angeschlossen ist, gewinnt an Glaubwürdigkeit bei Patient:innen und Partnern.
- Bessere Nachsorge: einfacher Zugang zu Anamnesen, Untersuchungen und Behandlungen der Patient:innen.
- Weniger Informationsverluste: geringeres Risiko durch Papierübertragungen oder E-Mail-Austausch.
- Zeitersparnis: bessere Koordination zwischen den verschiedenen Beteiligten der Versorgung.
EPD und Digitalisierung der Arztpraxen
Das EPD ist Teil eines grösseren Trends: der Digitalisierung der Arztpraxen. Heute gibt es bereits Lösungen, um den Praxisalltag zu vereinfachen, wie zum Beispiel:
- Online-Terminbuchung, um den Kalender zu entlasten.
- Videosprechstunden, um die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen.
- Schnittstellen mit Praxissoftware, die den Austausch mit anderen Gesundheitsfachpersonen erleichtern.
Durch die Kombination dieser Tools mit dem EPD stärken Ärztinnen und Ärzte sowohl ihre interne Effizienz als auch die Qualität der Versorgung für ihre Patientinnen und Patienten.
Eine teilweise Pflicht, aber eine Chance für alle mit dem EPD
Das EPD ist noch nicht für alle Gesundheitsfachpersonen verpflichtend, wird aber schrittweise für bestimmte zentrale Akteure eingeführt. Für alle anderen ist die freiwillige Einführung eine Möglichkeit, sich auf die Zukunft vorzubereiten und den Patientinnen und Patienten einen besseren Service zu bieten.



