Vereinfachen Sie Ihre MWST-Abrechnungen mit OneDoc Invoice
OneDoc Invoice erleichtert die Vorbereitung Ihrer vierteljährlichen MWST-Abrechnungen für Gesundheitsfachpersonen, die der Mehrwertsteuer unterliegen (z. B. Therapeuten mit mehr als 100’000 CHF Umsatz, Physiotherapeuten, die Material verrechnen, usw.).

Alles Wissenswerte über die Verwaltung von MWST-Abrechnungen und die anzuwendenden Steuersätze
Legen Sie einfach Ihre MWST-Sätze pro Leistung fest
Definieren Sie den anwendbaren Mehrwertsteuersatz, z. B. 8,1 %, für jede Art von Konsultation oder Leistung. OneDoc Invoice wendet automatisch den richtigen Satz bei der Ausstellung Ihrer Rechnungen an.


Erstellen Sie Ihre MWST-Berichte mit einem Klick
Generieren Sie detaillierte Exporte der verrechneten MWST für den gewünschten Zeitraum (Quartal, Semester oder Jahr). Diese Berichte sind direkt einsatzbereit, um Ihre MWST-Abrechnung ohne manuelle Nachbearbeitung zu vervollständigen.
Sparen Sie Arbeitszeit Ihres Treuhänders
Übermitteln Sie Ihrer Treuhänderin direkt formatierte und vollständige Exporte, damit sie Ihre MWST-Abrechnung schnell erstellen kann. So senken Sie Ihre Verwaltungskosten und sparen wertvolle Zeit.

Einfache und schnelle MWST-Abrechnungen mit OneDoc Invoice
Mit OneDoc Invoice erfüllen Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen mühelos und senken Ihre Verwaltungskosten.
Beliebte Funktionen
Häufig gestellte Fragen zu MWST-Abrechnungen
Welche Gesundheitsfachleute sind in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig?
In der Schweiz unterliegt ein Gesundheitsdienstleister der Mehrwertsteuer, sobald sein Jahresumsatz aus nicht steuerbefreiten Leistungen 100’000 CHF übersteigt. Dies betrifft insbesondere:
- Die Therapeuten freiberuflich (Osteopathen, Psychotherapeuten, etc.),
- Die Physiotherapeuten Rechnung für Material medizinisch oder Leistungen nicht als medizinische Versorgung anerkannt werden,
- Die Praktiker ausüben ausserhalb des medizinischen Rahmens im engeren Sinne (ohne Verschreibung).
Bestimmte Dienstleistungen bleiben steuerbefreit (medizinische Behandlungen), andere hingegen unterliegen der Mehrwertsteuer. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Analyse Ihrer Tätigkeit.
Wie erleichtert OneDoc Invoice die Verwaltung Ihrer Mehrwertsteuersätze pro Dienstleistung oder Beratung?
Mit OneDoc Invoice können Sie für jede Art von Dienstleistung einen spezifischen Mehrwertsteuersatz festlegen (z. B. 8,1 % für Material oder bestimmte Beratungen). Bei der Rechnungsstellung wird automatisch der richtige Tarif entsprechend der ausgewählten Dienstleistung angewendet.
Ermöglicht OneDoc Invoice die direkte Übermittlung der Mehrwertsteuerabrechnung an meinen Treuhänder?
Ja. Mit OneDoc Invoice können Sie mit einem Klick einen vollständigen und formatierten Mehrwertsteuerbericht erstellen, der direkt an Ihren Steuerberater weitergeleitet werden kann. Sie können ihn im Excel- oder PDF-Format exportieren und ohne weitere Bearbeitung direkt versenden.
Ihr Treuhänder verfügt somit über alle notwendigen Informationen, um Ihre Mehrwertsteuererklärung schnell zu erstellen, was Ihnen Zeit spart und Ihre Verwaltungskosten senkt.