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Therapeuten

Wie kann ich mich als Therapeut selbstständig machen?

Veröffentlicht am 12/03/2024

Schritte in die Selbständigkeit für Therapeuten

Inhaltsverzeichnis

Sie haben gerade Ihre Ausbildung zum Therapeuten oder zur Therapeutin abgeschlossen oder bereits als Angestellte:r gearbeitet? Sie möchten nun den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? Herzlichen Glückwunsch!

Wie Sie sich sicher vorstellen können, ist die Selbstständigkeit mit einigen rechtlichen und administrativen Hürden verbunden. Deshalb haben wir einen kleinen Leitfaden für Sie zusammengestellt, der Ihnen bei Ihren ersten Schritten in die Selbstständigkeit helfen soll.

 

Kantonale Berufslizenz

Der Status als selbständige:r Therapeut:in ist in allen Kantonen lizenzpflichtig. Da die Gesetzgebung im Gesundheitsbereich auf kantonaler Ebene verwaltet wird, ist jedes kantonale Gesundheitsamt für die Ausstellung der Berufslizenz zuständig. Je nach Kanton können verschiedene Dokumente von Ihnen verlangt werden.

Grundsätzlich gilt jedoch überall das Folgende: Sie müssen ein unterzeichnetes Antragsformular, einen aktuellen Lebenslauf, einen Strafregisterauszug, einen Auszug aus dem Betreibungsregister, eine Kopie Ihres eidgenössischen Diploms oder eine Kopie der Bestätigung der Anerkennung Ihres ausländischen Diploms (ausgestellt von der Medizinalberufekommission MEBEKO, Bundesamt für Gesundheit) vorlegen.

Darüber hinaus können Sie um Informationen über mögliche psychische und physische Beeinträchtigungen gebeten werden. Der Schweizerische Heilpraktikerverband hat eine nützliche und detaillierte Liste der kantonalen Anforderungen für die verschiedenen Therapieformen zusammengestellt.

 

Anerkennung als selbstständige Erwerbstätigkeit

Grundsätzlich kann eine Tätigkeit als selbständige Erwerbstätigkeit eingestuft werden, wenn sie auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko, innerhalb der eigenen Infrastruktur (Büro, Arbeitsausrüstung usw.) und für mehrere verschiedene Kunden ausgeübt wird.

 

Anmeldung bei der Ausgleichskasse

Wenn Sie selbstständig erwerbstätig sind, müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse anmelden, die Teil der AHV ist. Dadurch vermeiden Sie, dass Sie Nachzahlungen leisten müssen, die mit Verzugsstrafen verbunden sind. Die AHV-Ausgleichskasse entscheidet dann, ob Ihre neue Tätigkeit als selbstständig bezeichnet werden kann.

Um sich anzumelden, wenden Sie sich direkt an die kantonale Ausgleichskasse oder an die Ausgleichskasse Ihres Berufs- oder Branchenverbandes.

 

Zusätzliche Versicherungen

Als Selbstständige/r sind Sie immer von der AHV und der IV abhängig. Sie können also eine Entschädigung für Erwerbsausfall beantragen, der unter anderem durch Militärdienst oder Mutterschaft begründet sein kann.

Sie sind jedoch nicht mehr automatisch bei anderen Versicherungen versichert. Es ist daher ratsam, zu Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit eine Unfallversicherung und eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Dadurch erhalten Sie einen höheren Versicherungsschutz.

 

Anerkennung in der Krankenversicherung dank der Nummer des Gläubigercode-Registers (ZSR-Nr.)

Als Therapeut:in benötigen Sie eine ZSR-Nummer, die wie die Berufslizenz vom Kanton ausgestellt wird. Sie erhalten sie nur, wenn Sie Ihre kantonale Berufslizenz vorweisen können.

Die ZSR-Nummer ermöglicht es Ihnen, auf Kosten der Krankenversicherung als Selbstständiger zu arbeiten. Sie ist von der C-Nummer zu unterscheiden, die erforderlich ist, wenn die Dienstleistungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auf Kosten der Krankenversicherer erbracht werden.

Die ZSR-Nummer ist auf Rechnungen an Krankenversicherer zwingend vorgeschrieben, da die Krankenversicherer mit Hilfe dieser Nummer automatisch überprüfen können, welche Methoden von welchem Therapeuten wann anerkannt werden oder wurden.

 

Legitimität durch Zertifizierung

Es ist ratsam, sich als unabhängige:r Therapeut:in zertifizieren zu lassen: zum Beispiel durch das EMR, das Erfahrungsmedizinische Register, oder durch die ASCA, die Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin.
Auf diese Weise können Sie sich an der seriösen Ausbildung von Therapeuten aus dem Bereich der Alternativ- und Komplementärmedizin beteiligen.

 

Die ASCA, die Schweizer Stiftung für Komplementärmedizin

Die ASCA zum Beispiel garantiert Ihnen ein bestimmtes Image als seriöser und professioneller Therapeut. Ähnlich wie bei vielen Krankenkassen ist das ASCA-Zertifikat ein Qualitätssiegel, auf dessen Grundlage die Leistungen erstattet werden. Der ASCA arbeitet mit zahlreichen Versicherungspartnern zusammen.

Sobald Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben, können Sie eine ZSR-Nummer beantragen, z. B. bei der ASCA. Dazu benötigen Sie Ihren Ausbildungsnachweis, der dann von der ASCA geprüft und genehmigt wird. Sobald alle notwendigen Elemente der Ausbildung abgeschlossen sind, können Sie ASCA-Mitglied werden und erhalten Ihre ZSR-Nummer.

 

Die Zusammenarbeit zwischen ASCA und OneDoc

Die ASCA-Zertifizierung bringt auch andere Vorteile mit sich, zum Beispiel kooperiert die ASCA mit der Praxis Verwaltungslösung OneDoc (angeschlossener Terminkalender, Patientendatenbank, Rechnungsstellung nach Tarif 590, Online-Terminvergabe…). Um sich bei OneDoc anzumelden, werden lediglich die myASCA-Login-Daten benötigt.

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