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Das Anordnungsmodell für Psychotherapie: Wie funktioniert’s?

Veröffentlicht am 02/04/2024

Le modèle de prescription en psychothérapie: comment ça marche?

Inhaltsverzeichnis

Im Jahr 2022 wurde eine neue Regelung für das Anordnungsmodell für psychotherapeutische Behandlungen verabschiedet. Dieser Beschluss ermöglicht eine bessere Integration der Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen in das Schweizer Gesundheitssystem. Doch was sind die Bedingungen? Erfahren Sie mehr in unserem Artikel.

Das Anordnungsmodell: Eine notwendige Änderung

Ab dem 1. Juli 2022 wird in der Schweiz das Prinzip der Anordnung von Psychotherapie – wie bei den Physiotherapeut:innen – akzeptiert. Dieser Beschluss stellt eine wichtige Anerkennung der Arbeit der Fachpersonen im Bereich der psychischen Gesundheit dar. Von nun an können Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen ihre Leistungen selbständig abrechnen und werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet.

Diese Art der Anordnung entspricht einem echten Bedürfnis der Schweizer Bevölkerung. Im Jahr 2017 befanden sich 15% der Bevölkerung in einer psychischen Notlage. Diese Zahlen sind mit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie noch gestiegen. Es wird geschätzt, dass im Laufe eines Jahres bis zu einem Drittel der Schweizer Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen ist, die mehrheitlich behandelt werden muss.

Mit der Umstellung vom Delegations- auf das Anordnungsmodell soll die Behandlungssituation für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene in Krisen- und Notfallsituationen verbessert werden. Schweizer Patientinnen und Patienten erhalten damit einen einfacheren und schnelleren Zugang zur Psychotherapie. Von nun an werden Therapien, die von Psycholog:innen oder Psychotherapeut:innen durchgeführt werden, von der Grundversicherung erstattet. Allerdings müssen einige wenige Bedingungen erfüllt sein.

 

Bedingungen für die Erstattung von Psychotherapie-Rezepten

Damit ein Rezept von der Krankenkasse erstattet werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

 

  1. Das Rezept muss von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt sein, entweder von einem Hausarzt oder einem Psychiater.
  2. Die Verschreibung muss durch das Vorliegen einer Krankheit gerechtfertigt sein, die in internationalen Systemen anerkannt ist (z. B. in der ICD-10 der WHO).
  3. Pro Rezept können maximal 15 Sitzungen eingetragen werden. Bei mehr als 30 Sitzungen muss der Versicherer konsultiert werden, um die Therapie zu verlängern.
  4. Der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin muss eidgenössisch anerkannt sein.

 

Quellen:

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