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Medizinische Einrichtung

Ist es notwendig, das elektronische Patientendossier (EPD) anzubieten?

Veröffentlicht am 09/08/2024

Elektronischen Patientendossiers

Inhaltsverzeichnis

Die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) in der Schweiz hat viele Fragen aufgeworfen. Unter anderem die Frage, ob Gesundheitsfachpersonen die Unterstützung des EPD anbieten müssen. In diesem Artikel beantworten wir diese Frage und geben Ihnen einen Überblick darüber, was Sie beachten müssen.

 

Ist das EPD für meine Praxis verpflichtend?

Gemäss der Gesetzgebung zum elektronischen Patientendossier (EPDG) ist das EPD für alle medizinischen und professionellen Einrichtungen obligatorisch, die Patientendaten speichern und zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen. Dazu gehören insbesondere

 

  • Spitäler
  • Arztpraxen
  • Ärztinnen und Ärzte

 

Wie lange haben Sie Zeit, um eine EPD anzubieten? Hier sind die Fristen:

Das Gesetz, das die Einführung des EPD regelt, ist die Gesetzgebung zum elektronischen Patientendossier (Législation Dossier électronique du patient, LDEP). Sie trat am 15. April 2017 in Kraft.

 

  • Spitäler mussten seit dem 15. April 2020 ein EPD anbieten.
  • Arztpraxen, Apotheken und Pflegeheime hatten bis zum 31. Dezember 2020 Zeit, um ein EPD anzubieten.
  • Wenn Sie nach 2022 ein niedergelassener Arzt sind, müssen Sie das EPD anbieten.

 

Seit Anfang 2022 gibt es nämlich einige Änderungen für Ärztinnen und Ärzte sowie medizinische Einrichtungen, die der gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Wenn sie eine neue Zulassung erhalten möchten, müssen sie nun nachweisen, dass sie Teil einer EPD-Gemeinschaft sind. Dies gilt auch für Ärzt:innen, die eine neue Praxis in einem anderen Kanton eröffnen möchten, sowie für Einrichtungen, die in einen anderen Kanton umziehen oder dort neu gegründet werden.

Aber keine Sorge, nicht alle sind davon betroffen. Wenn Sie bereits vor 2022 eine Bewilligung hatten und keinen Ortswechsel planten, müssen Sie nichts ändern. Dasselbe gilt für Einrichtungen, die ambulante medizinische Versorgung betreiben und deren Standort sich auch bei einem Eigentümerwechsel nicht ändert. Schliesslich sind Sie auch befreit, wenn Sie in eine Einrichtung eintreten, die bereits als Arzt zugelassen ist.

 

Ist das EPD für mich nützlich?

Es kann sein, dass Sie noch nicht verpflichtet sind, das elektronische Patientendossier anzubieten. Wenn Sie jedoch zu einer der folgenden Kategorien gehören, empfehlen wir Ihnen, die Einführung in Betracht zu ziehen:

 

  • Ärzt:innen
  • Pflegefachkräfte
  • Apotherker:innen

 

Ärztinnen und Ärzte sind am meisten vom EPD betroffen, da sie in der Regel die Verantwortung für die Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten tragen. Auch Pflegefachpersonen haben Zugang zum EPD, da sie oft eng mit Ärzten zusammenarbeiten und wichtige Informationen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten beisteuern können. Wenn Sie als Apotheker das EPD anbieten, erleichtern Sie Ihren Kund:innen das Leben und verschwenden weniger Zeit mit dem administrativen Austausch, um ein vollständiges Dossier zusammenzustellen. Ausserdem sollte es bald möglich sein, die E-Rezepte direkt im EPD zu verwalten. Andere Gesundheitsfachkräfte wie Therapeuten oder Labortechniker haben in der Regel nur begrenzten Zugang zum EPD, was es jedoch nicht daran hindert, nützlich zu sein.

 

Tipps, wie Sie Ihren Patienten das EPD anbieten können

Schweizer Patientinnen und Patienten können dem EPD auf freiwilliger Basis beitreten und können selbst entscheiden, ob sie ein EPD anlegen möchten oder nicht. Um ihr Konto einzurichten und die Datensicherheit zu gewährleisten, finden Sie hier einige Tipps, die Sie an Ihre Patient:innen weitergeben können.

 

Verwenden Sie das mTAN-Verfahren (2-Faktor-Authentifizierung per SMS).

Die Sicherheit der elektronischen Patientendossier ist ein zentrales Anliegen. Diese Methode ist bequem und bietet eine sichere Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Ihre Patientinnen und Patienten erhalten eine einmalig gültige Transaktionsnummer (TAN) auf ihr Mobilgerät, mit der sie sich in ihr EPD einloggen.

Dies bietet zusätzliche Sicherheit, da potenzielle Hacker neben dem Passwort auch das Passwort knacken müssen, um Zugang zum Telefon ihres Opfers zu erhalten. Und das ist noch nicht alles: Auch andere Methoden wie die SwissID ermöglichen es, sich in das EPD einzuloggen. Dies bietet Ihren Patientinnen und Patienten zusätzliche Flexibilität und Wahlmöglichkeiten, um den Zugang zu ihrem EPD zu sichern. Wir empfehlen Ihnen, sich auf den Schutz sensibler Gesundheitsinformationen und einen einfachen und intuitiven Zugang zum EPD zu konzentrieren.

 

Wer ist von der bevorstehenden Entwicklung des EPD betroffen?

Der Bundesrat hat bereits angekündigt, dass er das EPD weiter vorantreiben will. In diesem Sinne wird die Gesetzgebung zum elektronischen Patientendossier (EPDG) in den nächsten Jahren einer umfassenden Revision unterzogen. Zu den angekündigten Änderungen gehört, dass alle im ambulanten Sektor tätigen Gesundheitsfachkräfte über ein EPD verfügen müssen. In jedem Fall, ob es Sie direkt betrifft oder nicht, kann die Erstellung eines EPA ein guter Schritt sein, um mit der Digitalisierung Ihrer Arztpraxis zu beginnen!

Um das EPD bei Patienten und Patientinnen zu fördern, werden EPDs automatisch und kostenlos für alle in der Schweiz ansässigen Personen eröffnet, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) oder der Militärversicherung profitieren. Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, die Einrichtung eines EPD abzulehnen.

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