Zahnärzte
Bewilligung zur Ausübung als Dentalhygieniker:in in der Schweiz – Was Sie wissen müssen
Veröffentlicht am 06/01/2025
Sind Sie Dentalhygieniker:in und möchten in der Schweiz tätig werden? Egal, ob Sie gerade Ihr Diplom erworben haben, als selbständige oder angestellte Fachperson arbeiten möchten oder planen, sich in der Schweiz niederzulassen – Sie benötigen die entsprechende Berufsausübungsbewilligung!
In der Schweiz liegt die Zuständigkeit für Gesundheitsfragen weitgehend bei den Kantonen, was bedeutet, dass jeder Kanton eigene Regeln und Verfahren hat. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht über die Voraussetzungen, um als Dentalhygieniker:in in der Schweiz tätig zu werden. Damit sind Sie bestens vorbereitet, um Ihre Karriere erfolgreich zu starten.
Welche Bedingungen gelten, um als Dentalhygieniker:in in der Schweiz tätig zu sein?
In der Schweiz regeln die einzelnen Kantone individuell die Voraussetzungen, um als Dentalhygieniker:in arbeiten zu dürfen. Dennoch gibt es einige allgemeine Anforderungen, die in den meisten Kantonen ähnlich sind:
1. Anerkanntes Diplom
Egal, ob Ihr Diplom in der Schweiz oder im Ausland erworben wurde – stellen Sie sicher, dass es von den zuständigen Behörden anerkannt ist. Haben Sie Ihre Ausbildung in der Schweiz absolviert, ist dies in der Regel unproblematisch.
2. Antrag bei der zuständigen Behörde
Je nach Kanton müssen Sie Ihren Antrag bei unterschiedlichen Stellen einreichen, z. B. beim kantonalen Gesundheitsamt oder dem Departement für Gesundheit. Oftmals finden Sie die entsprechenden Formulare direkt auf der Website des Kantons. Diese können meist online, per E-Mail oder per Post eingereicht werden.
3. Vollständige Unterlagen
Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente sorgfältig vor. Dazu gehören in der Regel:
- Kopie des Diploms
- Lebenslauf (CV)
- Strafregisterauszug
- Nachweis über Ihre Haftpflichtversicherung (RC)
4. Gebühren und Bearbeitungszeiten
Die Verwaltungsgebühren betragen je nach Kanton zwischen 200 CHF und 800 CHF. Die Bearbeitungszeit variiert von 2 Wochen bis 2 Monate, in manchen Fällen auch länger. Es empfiehlt sich, die Websites der Kantone für genauere Informationen zu konsultieren.
5. Proaktive Kommunikation
Scheuen Sie sich nicht, bei Unsicherheiten direkt die zuständigen Behörden zu kontaktieren (z. B. Gesundheitsamt oder kantonaler Amtsarzt). Dies ist besonders wichtig, wenn Sie ein ausländisches Diplom besitzen oder beabsichtigen, über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen. Eine Liste der kantonalen Stellen finden Sie weiter unten.
Besonderheiten in einigen Kantonen
In den Kantonen Basel-Stadt, Luzern, Appenzell Innerrhoden, Graubünden und Solothurn benötigen angestellte Dentalhygieniker:innen keine eigene Berufsausübungsbewilligung, sofern eine andere qualifizierte Dentalhygieniker:in die Verantwortung und Aufsicht übernimmt.
Anerkennung ausländischer Diplome
Wenn Ihr Diplom im Ausland erworben wurde, muss es von den zuständigen schweizerischen Behörden anerkannt werden. In den meisten Fällen sind dafür zwei Institutionen verantwortlich:
- Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI): Dieses Bundesorgan ist für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zuständig.
- Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK): Das SRK ist für die Anerkennung bestimmter Gesundheitsberufe, einschließlich der Dentalhygiene, zuständig.
Spezielle Regelung für EU- und EFTA-Staaten
Wenn Sie aus einem EU- oder EFTA-Mitgliedstaat kommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Personenfreizügigkeit profitieren. Dazu gehört die Anerkennung Ihres Diploms sowie die Einhaltung administrativer Anforderungen (z. B. Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsbewilligung). Stellen Sie sicher, dass Ihr Diplom auf Bundesebene anerkannt ist, bevor Sie mit den kantonalen Verfahren beginnen.
Zuständige Behörden in den einzelnen Kantonen
Kantone der Romandie
- Freiburg: Service de la santé publique – fr.ch
- Genf: Service du médecin cantonal – ge.ch
- Jura: République et canton du Jura – Médecin cantonal – jura.ch
- Neuchâtel: Service de la santé publique – ne.ch
- Waadt: État de Vaud – Office du médecin cantonal – vd.ch
- Wallis: Département de la santé, des affaires sociales et de la culture – vs.ch
Deutschschweiz
- Aargau: Departement Gesundheit und Soziales – ag.ch
- Appenzell Ausserrhoden: Fachstelle Gesundheitsfachpersonen, Amt für Gesundheit – ar.ch
- Appenzell Innerrhoden: Gesundheitsamt – ai.ch
- Basel-Landschaft: Amt für Gesundheit – baselland.ch
- Basel-Stadt: Medizinische Dienste des Gesundheitsdepartements – bs.ch
- Bern: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) – gsi.be.ch
- Glarus: Finanzen und Gesundheit – gl.ch
- Graubünden: Gesundheitsamt Graubünden – gr.ch
- Luzern: Dienststelle Gesundheit und Sport – gesundheit.lu.ch
- Nidwalden: Gesundheitsamt – nw.ch
- Obwalden: Gesundheitsamt – ow.ch
- Schaffhausen: Gesundheitsamt – sh.ch
- Schwyz: Amt für Gesundheit und Soziales – sz.ch
- Solothurn: Gesundheitsamt – so.ch
- St. Gallen: Gesundheitsdepartement – sg.ch
- Thurgau: Amt für Gesundheit – gesundheit.tg.ch
- Uri: Amt für Gesundheit – ur.ch
- Zug: Medizinische Abteilung – zg.ch
- Zürich: Gesundheitsdirektion – zh.ch
Tessin
Tessin: Ufficio di sanità – ti.ch
Bereit für die Tätigkeit als Dentalhygieniker:in?
Mit diesen Informationen sind Sie bestens vorbereitet, um Ihren Antrag zu stellen und rechtlich einwandfrei zu arbeiten. Bei weiteren Fragen sollten Sie die offiziellen Websites der Kantone besuchen oder direkt mit den zuständigen Stellen Kontakt aufnehmen!