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Änderungen des Tarif 590 im Jahr 2025: Das erwartet Sie

Veröffentlicht am 31/12/2024

Tarif 590 2025

Inhaltsverzeichnis

Neues Jahr, neue Anpassungen beim Tarif 590! Für Schweizer Therapeut:innen bringt 2025 einige wichtige Änderungen und Vereinfachungen. Erfahren Sie hier, welche konkreten Anpassungen für Ihre Praxis relevant sind.

Welche neuen Positionen gibt es im Tarif 590 im Jahr 2025?

Im Jahr 2025 werden keine neuen Positionen in den Tarif 590 aufgenommen. Es wurden jedoch einige wichtige Anpassungen bei bestehenden Positionen vorgenommen.

 

Welche Änderungen gibt es im Tarif 590 im Jahr 2025?

Die diesjährigen Anpassungen betreffen hauptsächlich die Formulierungen, um die Beschreibungen klarer und die Abrechnung einfacher zu gestalten.

  • Position 1146: Ursprünglich: “Einwirkzeit im Rahmen einer Behandlung, pro 5 Min.“
    Neu: „Einwirkzeit bei Parallelbehandlung, pro 5 Min.“
    Diese neue Formulierung ist präziser und erleichtert die Beschreibung Ihrer Leistungen.
  • Position 1205: Ursprünglich: Der Begriff „Blutegel” wurde durch „Blutegeltherapie“ ersetzt.
    Diese Änderung betrifft die NHP Fachrichtung Ayurveda Medizin, die NHP Fachrichtung TCM sowie die NHP Fachrichtung TEN. Sie bietet eine genauere Beschreibung Ihrer Leistungen.
  • Position 1213: Die Faszientherapie ist nicht mehr inbegriffen.
    Diese Anpassung betrifft sowohl die medizinische Masseur:innen als auch die NHP Fachrichtung TEN.

 

Welche Positionen des Tarif 590 werden 2025 gestrichen?

Die Position 1079 „Ohrkerzen-Therapie“ wurde entfernt und kann ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr verwendet werden.

 

Ab wann gelten die Änderungen des Tarif 590?

Alle Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Wenn Sie bereits eine Abrechnungssoftware wie OneDoc nutzen, brauchen Sie nichts weiter zu tun: Die Updates werden automatisch übernommen, sodass Ihre Abrechnung weiterhin reibungslos funktioniert.

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FAQ: Tarif 590

Der Tarif 590 umfasst über 100 Tarifpositionen und ermöglicht es Therapeut:innen, eine Vielzahl von therapeutischen Leistungen und Methoden spezifisch für ihre Therapiebereiche abzurechnen. Dies geschieht gemäss den Vorgaben des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG).

Der Tarif 590 wurde vom Verband der Krankenversicherer für Komplementärmedizin entwickelt und wird von Krankenkassen wie Concordia, CSS, Groupe Mutuel, Helsana, ÖKK, Sanitas, Swica, Sympany und Visana anerkannt.

Für eine einfache und regelkonforme Abrechnung empfehlen wir Ihnen, unser Modul zur Abrechnung nach dem Tarif 590 zu entdecken!

Um eine Rechnung nach dem Tarif 590 zu erstellen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden.  Darunter müssen Sie zum Beispiel eine GLN- oder RCC-Nummer angeben oder der Kosten der Therapie in Zeitintervallen von 5 Minuten abrechnen.

Beispiele zum Aufbau einer Rechnung nach dem Tarif 590 finden Sie in unserem Artikel dazu. Wenn Sie OneDoc Pro nutzen, werden alle notwendigen Informationen automatisch in die Rechnung eingefügt.

 

Wenn Sie wissen möchten, welche Tarifpositionen des Tarif 590 für die von Ihnen anerkannten ASCA-Methoden relevant sind, haben wir eine Übersichtstabelle erstellt, die die entsprechenden Tarifpositionen und ASCA-Methoden verknüpft.

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