Physiotherapeuten
Physiotherapeuten: 5 Tipps für eine effiziente Abrechnung
Veröffentlicht am 24/04/2025

Die Abrechnung in der Physiotherapie kann in der Schweiz schnell komplex werden – mit laufend ändernden Vereinbarungen und Tarifstrukturen (KVG, UVG, IV usw.). Um einen übermässigen administrativen Aufwand zu vermeiden, ist es wichtig, die wichtigsten Abrechnungsregeln zu kennen, klare Prozesse zu definieren und effizient mit Patientinnen, Patienten und Versicherern zu kommunizieren. In diesem Artikel finden Sie fünf praktische Tipps, um Ihre Abrechnung so einfach wie möglich zu gestalten – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Patientinnen und Patienten!
Tipp Nr. 1: Die Tarifstruktur der Physiotherapie und ihre Entwicklungen kennen
Die wichtigsten Grundlagen
Der erste Schritt zu einer effizienten Abrechnung besteht darin, die in der Schweiz geltende Tarifstruktur zu verstehen – insbesondere jene gemäss KVG (Tarifcode 312). Diese legt eine bestimmte Punktzahl für jede physiotherapeutische Leistung fest, zu der in einigen Fällen zusätzliche Tarifpositionen kommen (z. B. für komplexe Physiotherapie unter Position 7311).
Der endgültige Tarif ergibt sich durch Multiplikation der Punktzahl mit dem kantonal festgelegten Punktwert. Zur Unterstützung können Sie unseren Artikel lesen, der das KVG-Tarifsystem in der Physiotherapie verständlich erklärt.
Über Neuerungen und Revisionen informiert bleiben
Die Tarifstruktur ist nicht statisch: Sie kann sich verändern, zum Beispiel wenn neue therapeutische Kompetenzen anerkannt werden oder Anpassungen von den Tarifpartnern vereinbart werden.
- Zum Beispiel tritt am 1. Juli 2025 eine neue Tarifvereinbarung für die Unfallversicherung (UVG), Militärversicherung (MV) und Invalidenversicherung (IV) in Kraft. Laut Physioswiss kann diese Änderung je nach Leistung zu einer Vergütungssteigerung von bis zu 20 % führen – ein bedeutender Schritt für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in der Schweiz.
Tipp Nr. 2: Klare und automatisierte Abrechnungsprozesse einführen
Weniger Administration dank digitaler Tools
Eine gute administrative Organisation ist die Grundlage einer reibungslosen Abrechnung. Mit geeigneten digitalen Lösungen können Sie Ihre Arbeitsbelastung deutlich reduzieren und Fehler vermeiden. So ermöglicht Ihnen OneDoc, Online-Termine, Patienten-Erinnerungen und die Rechnungsverfolgung in einem einzigen System zu verwalten.
Durch automatisierte Abrechnung sparen Sie wertvolle Zeit, die Sie direkt in die Betreuung Ihrer Patientinnen und Patienten investieren können – bei gleichzeitig korrekter finanzieller Nachverfolgung!
Strukturieren Sie Ihre Abrechnung
Auch mit digitalen Tools ist ein klarer Ablauf unerlässlich:
- Abrechnungszeiten festlegen: Reservieren Sie wöchentlich oder monatlich Zeitfenster für das Erstellen von Rechnungen und das Überprüfen der Dossiers.
- Nach Kategorien sortieren: Trennen Sie Rechnungen nach KVG, UVG, IV und allfälligen Zusatzversicherungen.
- Verordnungen im Blick behalten: Notieren Sie das Datum der ersten Sitzung, die bereits durchgeführten und die verbleibenden Sitzungen.
Mit dieser Arbeitsweise vermeiden Sie Rückweisungen durch Versicherer und behalten den Überblick über Ihre gesamte Abrechnung.
Tipp Nr. 3: Die Verordnungen auf Konformität prüfen
Obligatorische Angaben und Fristen
Eine vollständige und gültige Verordnung ist zentral für eine korrekte Rückerstattung. Zudem muss die erste Sitzung innerhalb von fünf Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen – sonst darf die Leistung nicht zulasten der Krankenversicherung abgerechnet werden (Art. 5 Abs. 2 KLV).
Für weitere Serien (bis zur 4. Verordnung, also 36 Sitzungen) gilt zusätzlich: Die erste Sitzung muss innerhalb von 3 Monaten stattfinden.
Ab der 37. Sitzung muss die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt einen Bericht an den Vertrauensarzt der Versicherung senden, um eine Kostengutschrift zu erhalten.
Worauf Sie bei Verordnungen achten sollten
- Komplexe Physiotherapie (Position 7311): Die Diagnose muss den erhöhten Komplexitätsgrad rechtfertigen (z. B. neurologische Erkrankungen, multiple Beschwerden). Diese Komplexität muss bei der Abrechnung klar ausgewiesen und mit dem ärztlichen Befund begründet werden.
- Gruppentherapie (Position 7330): Kann für Ihre Patientinnen und Patienten motivierend sein, muss aber unter spezifischen Voraussetzungen verordnet und abgerechnet werden. Alle Teilnehmenden der Gruppe müssen ein vergleichbares klinisches Bild haben, um Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Prinzip) zu gewährleisten (z. B. bei Osteoporose oder Herz-Rehabilitation).
Tipp Nr. 4: Effektive Kommunikation mit Patientinnen, Patienten und Versicherern
Viele Abrechnungsprobleme entstehen durch Missverständnisse seitens der Patientinnen und Patienten bezüglich ihres Versicherungsschutzes. Wie Sie wissen, sind die Regelungen nicht immer einfach verständlich. Umso wichtiger ist es, Ihre Patientinnen und Patienten gut zu informieren und ihnen zu erklären, welche Leistungen gedeckt sind – das beugt Konflikten vor und stärkt das Vertrauen.
Tipp Nr. 5: Weiterbildung und aktuelle Tarifinformationen nutzen
Auf dem neusten Stand bleiben, um die eigene Tätigkeit abzusichern
Die Schweizer Tarife und Regelungen ändern sich regelmässig.
Beispielsweise tritt ab Juli die neue Tarifvereinbarung im Bereich UVG/MV/IV in Kraft. Damit Sie keine Änderungen oder neuen Tarifcodes verpassen, empfehlen wir Ihnen, regelmässig Fachblogs wie den von Physioswiss oder unseren Blog zu konsultieren.
Zudem können Sie Tools wie jenes von OneDoc nutzen, das sich automatisch aktualisiert – so müssen Sie sich keine Sorgen über veraltete Tarifinformationen machen. Unsere Lösung bietet Ihnen darüber hinaus viele weitere Funktionen wie die Online-Terminbuchung.
Bereit für die tägliche Abrechnung?
Die Abrechnung in der Physiotherapie erfordert ein gutes Verständnis der Tarifstrukturen und administrativen Abläufe in der Schweiz – zumal Sie oft die erste Ansprechperson für Ihre Patientinnen und Patienten sind.
Um Überlastung zu vermeiden, ist es entscheidend, klare Prozesse einzuführen, Verordnungen systematisch zu überprüfen und offen zu kommunizieren – sowohl mit Ihren Patientinnen und Patienten als auch mit den Versicherern. Indem Sie sich regelmässig zu Tarifänderungen informieren, sichern Sie nicht nur Ihre Einnahmen ab, sondern stärken auch das Vertrauensverhältnis zu Ihrer Patientenschaft!
