Physiotherapeuten
Tarifänderung in der Physiotherapie ab 1. Juli 2025: Alles was Sie wissen müssen
Veröffentlicht am 16/05/2025

Zum 1. Juli 2025 tritt eine bedeutende Änderung in Kraft, die die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen betrifft. Die Tarifpartner haben sich auf eine neue Tarifstruktur für die Unfallversicherung (UV), Militärversicherung (MV) und Invalidenversicherung (IV) geeinigt. Diese Anpassung stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Physiotherapiebranche dar.
Was ändert sich mit dem neuen Tarif?
Einführung des Zeitleistungstarifs
Mit dem neuen Tarifvertrag wird der bisherige Pauschaltarif durch einen Zeitleistungstarif ersetzt. Künftig erfolgt die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen grösstenteils in Zeiteinheiten pro 5 Minuten, wobei einzelne Leistungen weiterhin pauschal vergütet werden. Der Taxpunktwert ist national einheitlich und liegt sowohl ambulant als auch spitalambulant bei 1.00 Franken.
Neue Leistungen und Zuschläge
Die neue Tarifstruktur berücksichtigt erstmals auch Leistungen ausserhalb der direkten Behandlung, wie beispielsweise:
- Wohnungs- und Arbeitsplatzabklärungen
- Behandlungen per Videosprechstunde
- Therapien in speziellen Infrastrukturen (z. B. Schwimm- und Gehbad, Hippotherapie)
- Medizinische Trainingstherapie (MTT)
Zudem wurden neue Zuschlagspositionen eingeführt, etwa für Behandlungen mit zwei Physiotherapeut:innen.
OneDoc ist auf die neuen Tarife vorbereitet
Mit OneDoc sind Sie bereits auf die bevorstehenden Änderungen vorbereitet. Mit unserer Rechnungssoftware für Physiotherapeuten können Sie weiterhin mit wenigen Klicks Ihre Rechnungen nach den neuen Anforderungen erstellen.
Übersicht der Tarifänderungen für physiotherapeutische Leistungen
Leistung | Bisherige Abrechnung | Neue Abrechnung ab 1. Juli 2025 |
---|---|---|
Standardbehandlung | Pauschaltarif | Zeitleistungstarif (pro 5 Minuten) |
Leistungen in Abwesenheit des Patienten | Nicht vergütet | Zeitleistungstarif (pro 5 Minuten) |
Behandlungen per Videotelefonie | Nicht vergütet | Vergütet |
Therapien in speziellen Infrastrukturen | Pauschal oder nicht vergütet | Vergütet mit spezifischen Zuschlägen |
Medizinische Trainingstherapie (MTT) | Pauschal oder nicht vergütet | Vergütet mit spezifischen Zuschlägen |
Behandlungen mit zwei Physiotherapeut:innen | Nicht vergütet | Vergütet mit Zuschlag |
Bereit für die Änderungen des Physiotherapie Tarifs 🚀
Die Einführung des neuen Tarifvertrags zum 1. Juli 2025 markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer zeitgemässen und fairen Vergütung physiotherapeutischer Leistungen. Mit OneDoc sind Sie optimal auf diese Veränderungen vorbereitet und können Ihre Abrechnungen effizient und korrekt durchführen.
Quelle:
PhysioSwiss Tarifänderung
