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Physiotherapeuten

Tarifänderung in der Physiotherapie ab 1. Juli 2025: Alles was Sie wissen müssen

Veröffentlicht am 16/05/2025

Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Änderungen des Physiotherapie-Tarifs, die ab dem 1. Juli 2025 gelten, und wie OneDoc Sie bei der einfachen Rechnungsstellung unterstützt.

Inhaltsverzeichnis

Zum 1. Juli 2025 tritt eine bedeutende Änderung in Kraft, die die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen betrifft. Die Tarifpartner haben sich auf eine neue Tarifstruktur für die Unfallversicherung (UV), Militärversicherung (MV) und Invalidenversicherung (IV) geeinigt. Diese Anpassung stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Physiotherapiebranche dar.

 

Was ändert sich mit dem neuen Tarif?

 

Einführung des Zeitleistungstarifs

Mit dem neuen Tarifvertrag wird der bisherige Pauschaltarif durch einen Zeitleistungstarif ersetzt. Künftig erfolgt die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen grösstenteils in Zeiteinheiten pro 5 Minuten, wobei einzelne Leistungen weiterhin pauschal vergütet werden. Der Taxpunktwert ist national einheitlich und liegt sowohl ambulant als auch spitalambulant bei 1.00 Franken.

 

Neue Leistungen und Zuschläge

Die neue Tarifstruktur berücksichtigt erstmals auch Leistungen ausserhalb der direkten Behandlung, wie beispielsweise:

  • Wohnungs- und Arbeitsplatzabklärungen
  • Behandlungen per Videosprechstunde
  • Therapien in speziellen Infrastrukturen (z. B. Schwimm- und Gehbad, Hippotherapie)
  • Medizinische Trainingstherapie (MTT)

Zudem wurden neue Zuschlagspositionen eingeführt, etwa für Behandlungen mit zwei Physiotherapeut:innen.

OneDoc ist auf die neuen Tarife vorbereitet

Mit OneDoc sind Sie bereits auf die bevorstehenden Änderungen vorbereitet. Mit unserer Rechnungssoftware für Physiotherapeuten können Sie weiterhin mit wenigen Klicks Ihre Rechnungen nach den neuen Anforderungen erstellen.

 

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Übersicht der Tarifänderungen für physiotherapeutische Leistungen

 

Leistung Bisherige Abrechnung Neue Abrechnung ab 1. Juli 2025
Standardbehandlung Pauschaltarif Zeitleistungstarif (pro 5 Minuten)
Leistungen in Abwesenheit des Patienten Nicht vergütet Zeitleistungstarif (pro 5 Minuten)
Behandlungen per Videotelefonie Nicht vergütet Vergütet
Therapien in speziellen Infrastrukturen Pauschal oder nicht vergütet Vergütet mit spezifischen Zuschlägen
Medizinische Trainingstherapie (MTT) Pauschal oder nicht vergütet Vergütet mit spezifischen Zuschlägen
Behandlungen mit zwei Physiotherapeut:innen Nicht vergütet Vergütet mit Zuschlag

 

Bereit für die Änderungen des Physiotherapie Tarifs 🚀

Die Einführung des neuen Tarifvertrags zum 1. Juli 2025 markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer zeitgemässen und fairen Vergütung physiotherapeutischer Leistungen. Mit OneDoc sind Sie optimal auf diese Veränderungen vorbereitet und können Ihre Abrechnungen effizient und korrekt durchführen.

 

Quelle:
PhysioSwiss Tarifänderung

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