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Eine Funktion von OneDoc InvoiceDemnächst verfügbar

Rechnen Sie Ihre Leistungen mit OneDoc Invoice nach Tarif 595 ab

Mit OneDoc Invoice verwalten Sie die Abrechnung Ihrer Leistungen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention nach Tarif 595 ganz einfach.

Rechnen Sie nach Tarif 595 ab – ganz ohne Kopfzerbrechen

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Bereiten Sie sich schon heute auf die neuen Anforderungen ab 2027 vor

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Leistungen in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und Wohlbefinden nach Tarif 595 abgerechnet werden. OneDoc Invoice hilft Ihnen, sich frühzeitig auf diese Umstellung vorzubereiten und Ihre Rechnungen mit wenigen Klicks strukturiert zu erstellen.

OneDoc-Rechnung mit einem Symbol für die automatische Aktualisierung der Preise unkenntlich gemacht
Erstellung einer Rechnung zum Tarif 595 über die OneDoc Pro-Benutzeroberfläche

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Wählen Sie die passenden Tarifpositionen aus

Der Tarif 595 verwendet standardisierte Positionen, welche die erbrachte Leistung beschreiben, beispielsweise Gruppenkurse, Fitnessabos, Einzelsitzungen oder Online-Leistungen. Mit OneDoc Invoice erstellen Sie Ihre Rechnung ganz einfach, indem Sie die passende Tarifposition auswählen.

03

Reduzieren Sie Abrechnungsfehler

Rechnungen nach Tarif 595 müssen genaue Angaben enthalten, damit sie für Ihre Patient:innen verständlich sind und von den Versicherungen verarbeitet werden können. Mit OneDoc Invoice werden die Pflichtfelder automatisch anhand der Patientendaten und der Leistungsinformationen ausgefüllt. So lassen sich Auslassungen und Eingabefehler reduzieren.

Erstellung einer Rechnung zum Tarif 595 über die OneDoc Pro-Benutzeroberfläche
OneDoc-Rechnung mit einem Symbol für die automatische Aktualisierung der Preise unkenntlich gemacht

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Profitieren Sie von automatischen Aktualisierungen des Tarifs 595

Der Tarif 595 wird sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln. OneDoc Invoice wird automatisch aktualisiert, sodass Sie nicht jede Tarifänderung manuell verwalten müssen.

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Nutzen Sie dasselbe Tool für den Tarif 595 und den Tarif 590

Wenn Sie Therapeut:in sind und sowohl Leistungen der Komplementärmedizin (Tarif 590) als auch Leistungen der Gesundheitsförderung (Tarif 595) anbieten, können Sie Ihre gesamte Abrechnung in einem einzigen Tool verwalten.

OneDoc Invoice-Schnittstelle mit einfacher Rechnungserstellung nach Tarif 590 durch Ziehen und Ablegen der gewünschten Leistung

Häufige Fragen zum Tarif 595

Wozu dient der Tarif 595?

Der Tarif 595 ist für Leistungen in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und Wohlbefinden bestimmt. Er richtet sich an Fachpersonen, die Aktivitäten zur Erhaltung der Gesundheit und nicht zur Behandlung einer Erkrankung anbieten. Dieser Tarif ist ab dem 1. Januar 2027 obligatorisch und ermöglicht es Ihnen, Leistungen mithilfe anerkannter Tarifpositionen standardisiert darzustellen.

Ab wann ist der Tarif 595 in der Schweiz obligatorisch?

Die Verwendung des Tarifs 595 ist ab dem 1. Januar 2027 für die betroffenen Rechnungen und Abobestätigungen obligatorisch. Die Rechnungen müssen das einheitliche Rechnungsformular (XML 5.0) verwenden.

Wer ist vom Tarif 595 betroffen?

Der Tarif 595 betrifft insbesondere Fitnesscenter, Sportstudios, Kursanbieter:innen, Physiotherapeut:innen und weitere Fachrichtungen, die Leistungen in den Bereichen Gesundheitsförderung oder Prävention anbieten. Der Tarif 595 steht Therapeut:innen der Komplementärmedizin jedoch nicht zur Verfügung.

Garantiert der Tarif 595 eine Rückerstattung durch die Versicherung?

Nein. Der Tarif 595 definiert ein Abrechnungsformat, garantiert jedoch keine Rückerstattung. Jede Zusatzversicherung kann ihre eigenen Bedingungen für die Kostenübernahme festlegen.

Was ist der Unterschied zwischen dem Tarif 595 und dem Tarif 590?

Der Tarif 590 betrifft die Komplementär- und Alternativmedizin. Der Tarif 595 betrifft die Gesundheitsförderung und Prävention. Dieselbe Fachperson kann von beiden Tarifen betroffen sein, wenn sie beide Arten von Leistungen anbietet. Je nach Kontext und Ziel der Leistung kommt der eine oder der andere Tarif zur Anwendung.

Kann OneDoc Invoice für den Tarif 590 und den Tarif 595 verwendet werden?

Ja. Mit OneDoc Invoice können Sie mehrere Abrechnungsarten in einem einzigen Tool verwalten. Wenn Sie über mehrere ZSR-Nummern verfügen, beispielsweise für Komplementär- und Alternativmedizin sowie Fitness, können Sie Ihre komplementärmedizinischen Leistungen nach Tarif 590 und Ihre Leistungen der Gesundheitsförderung nach Tarif 595 abrechnen. Dabei bleibt eine klare Trennung zwischen beiden erhalten.

Diese beiden Standards folgen jedoch unterschiedlichen und ergänzenden Logiken innerhalb derselben Praxis:

    • Tarif 590 (Komplementärmedizin) wird ausschliesslich für individuelle kurative Behandlungen verwendet, beispielsweise für eine naturheilkundliche Behandlung, eine therapeutische Massage oder Akupunktur.
  • Tarif 595 (Gesundheitsförderung) wird für Aktivitäten in den Bereichen Prävention und Wohlbefinden verwendet, häufig in Gruppen oder mit Coaching-Fokus, beispielsweise für Yogakurse, Ernährungsworkshops oder Fitnessabos.

Wie wird ein Abo nach Tarif 595 abgerechnet?

Die Vorgehensweise hängt von der Art des Abos ab. Ein Abo mit zehn Sitzungen wird mit der entsprechenden Menge abgerechnet, ein Monats- oder Jahresabo mit dem passenden Zeitraum und ein mehrjähriges Abo mit separaten Zeilen pro Jahr.

Profitieren Sie von einer auf den Tarif 595 abgestimmten Abrechnungssoftware

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