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Demnächst verfügbar

Rechnen Sie Ihre Leistungen zum Tarif 595 mit OneDoc Invoice ab

Mit OneDoc Invoice verwalten Sie die Abrechnung Ihrer Leistungen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention nach dem Tarif 595 ganz einfach.

Rechnen Sie zum Tarif 595 ab, ganz ohne Kopfzerbrechen

Bereiten Sie sich bereits heute auf die neuen Anforderungen 2027 vor

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Leistungen in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und Wohlbefinden mit dem Tarif 595 abgerechnet werden. OneDoc Invoice hilft Ihnen, diese Umstellung frühzeitig vorzubereiten und Ihre Rechnungen mit wenigen Klicks strukturiert zu erstellen.

OneDoc-Rechnung mit einem Symbol für die automatische Aktualisierung der Preise unkenntlich gemacht
Erstellung einer Rechnung zum Tarif 595 über die OneDoc Pro-Benutzeroberfläche

Wählen Sie die passenden Tarifpositionen aus

Der Tarif 595 basiert auf Tarifpositionen, die die erbrachte Leistung mithilfe von standardisierten Tarifpositionen beschreiben, zum Beispiel für Gruppenkurse, Fitnessabos, Einzelsitzungen oder Online-Leistungen. Mit OneDoc Invoice erstellen Sie Ihre Rechnung einfach, indem Sie die passende Tarifposition auswählen.

Reduzieren Sie Abrechnungsfehler

Rechnungen nach Tarif 595 müssen genaue Angaben enthalten, damit sie für Ihre Patient:innen verständlich sind und von den Versicherungen verarbeitet werden können. Mit OneDoc Invoice werden die Pflichtfelder automatisch anhand der Patientendaten und der Leistungsinformationen ausgefüllt. So lassen sich Auslassungen und Eingabefehler reduzieren.

Erstellung einer Rechnung zum Tarif 595 über die OneDoc Pro-Benutzeroberfläche
OneDoc-Rechnung mit einem Symbol für die automatische Aktualisierung der Preise unkenntlich gemacht

Profitieren Sie von automatischen Updates des Tarifs 595

Der Tarif 595 wird sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln, insbesondere durch Anpassungen der Tarifpositionen. OneDoc Invoice wird automatisch aktualisiert, sodass Sie nicht jede Tarifaktualisierung manuell verwalten müssen.

Nutzen Sie dasselbe Tool für den Tarif 595 und den Tarif 590

Wenn Sie Therapeut:in sind und sowohl Leistungen der Komplementärmedizin als auch Leistungen der Gesundheitsförderung anbieten, können Sie Ihre Abrechnung in einem einzigen Tool verwalten. Leistungen der Komplementärmedizin werden mit dem Tarif 590 abgerechnet, während Leistungen der Gesundheitsförderung mit dem Tarif 595 abgerechnet werden.

OneDoc Invoice-Schnittstelle mit einfacher Rechnungserstellung nach Tarif 590 durch Ziehen und Ablegen der gewünschten Leistung

Klare und strukturierte Abrechnung zum Tarif 595 mit OneDoc Invoice

Bereiten Sie Ihre Tätigkeit auf die neuen Anforderungen 2027 vor und sparen Sie Zeit bei der Verwaltung Ihrer Kurse, Abos und Präventionsleistungen.

Auf die Warteliste setzen lassen

Häufige Fragen zum Tarif 595

Wofür dient der Tarif 595?

Der Tarif 595 ist für Leistungen in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und Wohlbefinden bestimmt. Er richtet sich an Fachpersonen, die Aktivitäten anbieten, die auf die Erhaltung der Gesundheit ausgerichtet sind und nicht auf die Behandlung einer Erkrankung. Dieser Tarif ist ab dem 1. Januar 2027 obligatorisch und ermöglicht es Ihnen, Leistungen mithilfe anerkannter Tarifpositionen standardisiert darzustellen.

Ab wann wird der Tarif 595 in der Schweiz obligatorisch?

Die Verwendung des Tarifs 595 wird ab dem 1. Januar 2027 für die betroffenen Rechnungen und Abobestätigungen obligatorisch. Die Rechnungen müssen das einheitliche Rechnungsformular verwenden (XML 5.0).

Wer ist vom Tarif 595 betroffen?

Der Tarif 595 betrifft insbesondere Fitnesscenter, Sportstudios, Kursanbieter:innen, Physiotherapeut:innen und weitere Fachrichtungen, die Leistungen der Gesundheitsförderung oder Prävention anbieten. Der Tarif 595 ist jedoch nicht für Therapeut:innen der Komplementärmedizin verfügbar.

Garantiert der Tarif 595 die Rückerstattung durch die Versicherung?

Nein. Der Tarif 595 definiert ein Abrechnungsformat, garantiert jedoch keine Rückerstattung. Jede Zusatzversicherung kann ihre eigenen Bedingungen für die Kostenübernahme festlegen.

Was ist der Unterschied zwischen dem Tarif 595 und dem Tarif 590?

Der Tarif 590 betrifft die Komplementär- und Alternativmedizin. Der Tarif 595 betrifft die Gesundheitsförderung und Prävention. Dieselbe Fachperson kann von beiden Tarifen betroffen sein, wenn sie beide Arten von Leistungen anbietet. Manchmal bestimmen der Kontext und das Ziel, welcher Tarif anwendbar ist.

Kann man OneDoc Invoice für den Tarif 590 und den Tarif 595 nutzen?

Ja. Mit OneDoc Invoice können Sie mehrere Abrechnungsarten in einem einzigen Tool verwalten. Wenn Sie über mehrere ZSR-Nummern verfügen (zum Beispiel Komplementär- und Alternativmedizin / Fitness), können Sie Ihre komplementärmedizinischen Leistungen nach dem Tarif 590 und Ihre Leistungen der Gesundheitsförderung nach dem Tarif 595 abrechnen, wobei eine klare Trennung zwischen beiden erhalten bleibt.

Diese beiden Standards folgen jedoch unterschiedlichen und ergänzenden Logiken innerhalb derselben Praxis:

    • Tarif 590 (Komplementärmedizin) wird ausschliesslich für individuelle kurative Behandlungen verwendet, z. B. Naturheilkunde-Sitzung, therapeutische Massage oder Akupunktur.
  • Tarif 595 (Gesundheitsförderung) wird für Aktivitäten im Bereich Prävention und Wohlbefinden verwendet, häufig in Gruppen oder mit Coaching-Fokus, z. B. Yogakurse, Ernährungsworkshops oder Fitnessabos.

Wie rechnet man ein Abo mit dem Tarif 595 ab?

Die Vorgehensweise hängt von der Art des Abos ab. Ein Abo über 10 Sitzungen wird mit der entsprechenden Menge abgerechnet, ein Monats- oder Jahresabo mit dem passenden Zeitraum und ein mehrjähriges Abo mit separaten Zeilen pro Jahr.