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Neue Tarifpositionen Physiotherapie: Was sich im Juli 2026 für Praxen ändert

Die Abrechnung in der Physiotherapie entwickelt sich in der Schweiz weiter. Während eine neue Tarifstruktur nach KVG für den 1. Januar 2027 vorgesehen ist, soll bereits am 1. Juli 2026 eine erste wichtige Neuerung in Kraft treten: Neue Tarifpositionen im Zusammenhang mit dem Sturzpräventionsprogramm sollen abgerechnet werden können, insbesondere für Wohnungsabklärungen, Einzelbehandlungen, Beratung, Dokumentation und interprofessionelle Zusammenarbeit.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche wichtigsten Änderungen bevorstehen, welche neuen Tarifpositionen betroffen sind und wie Sie Ihre Praxis vorbereiten können.

Welche Tarifänderungen sind für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ab Juli 2026 vorgesehen?

Die wichtigste für diesen Sommer vorgesehene Entwicklung betrifft die Einführung neuer Tarifpositionen für die Sturzprävention. Ab dem 1. Juli 2026 sollen diese Leistungen über spezifische Codes abgerechnet werden können. Diese Massnahme betrifft insbesondere Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die Patient:innen mit erhöhtem Sturzrisiko betreuen, darunter ältere Menschen, Personen in der Rehabilitation nach einem Spitalaufenthalt oder Personen mit neurologischen, muskuloskelettalen oder geriatrischen Einschränkungen.

In welchen Situationen gelten die neuen Tarifpositionen?

Die ab Juli 2026 eingeführten Positionen betreffen spezifisch Leistungen, die im Rahmen eines Sturzpräventionsprogramms erbracht werden. Je nach Situation kann dies Folgendes umfassen:

  • die Abklärung der Wohnung und potenzieller Sturzrisiken;
  • die Behandlung in der Praxis;
  • die Behandlung zu Hause;
  • Information und Beratung von Patientinnen, Patienten oder Angehörigen;
  • die Erstellung standardisierter Berichte und Dokumentationen;
  • die Koordination mit anderen Gesundheitsfachpersonen.

Die neuen Tarifpositionen für die Sturzprävention

Die folgenden Positionen werden für Leistungen eingeführt, die im Rahmen des Sturzpräventionsprogramms erbracht werden:

Tarifposition Leistung Abrechnung
27001 Wohnraumabklärung im Rahmen des Sturzpräventions-Programmes pro 5-Minuten-Einheit
27002 Einzelbehandlung in der Praxis im Rahmen des Sturzpräventionsprogramms pro 5-Minuten-Einheit
27003 Einzelbehandlung zu Hause im Rahmen des Sturzpräventionsprogramms pro 5-Minuten-Einheit
27004 Informations- und Beratungsgespräch im Rahmen des Sturzpräventionsprogramms pro 5-Minuten-Einheit
27005 Erstellung eines standardisierten Berichts / Dokumentation im Rahmen des Sturzpräventionsprogramms Pauschale
27006 Interprofessionelle Zusammenarbeit im Rahmen des durchgeführten Sturzpräventionsprogramms pro 5-Minuten-Einheit

Diese Positionen ermöglichen eine präzisere Abrechnung von Leistungen, die in der Praxis bereits eine wichtige Rolle spielen, bisher jedoch nicht immer klar oder differenziert dargestellt werden konnten.

Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten?

Für Patientinnen und Patienten betrifft die Änderung vor allem die Darstellung der Leistungen auf der Rechnung. Leistungen, die im Rahmen der Sturzprävention erbracht werden, können künftig spezifischer ausgewiesen werden. Dies kann Rückfragen reduzieren und die Transparenz verbessern, insbesondere wenn verschiedene Leistungen wie Beratung, Behandlung zu Hause oder interprofessionelle Zusammenarbeit Teil des Programms sind.

Wie werden diese neuen Tarifpositionen abgerechnet?

Damit die neuen Positionen korrekt abgerechnet werden können, sollten Physiotherapiepraxen besonders auf drei Punkte achten:

  • Erstens muss die erbrachte Leistung eindeutig dem Sturzpräventionsprogramm zugeordnet werden können.
  • Zweitens muss die Dokumentation genau festhalten, welche Leistung in welchem Umfang und in welchem Kontext erbracht wurde.
  • Drittens muss die verwendete Abrechnungssoftware die neuen Positionen rechtzeitig unterstützen.

Bei zeitbasierten Positionen ist eine genaue Erfassung besonders wichtig. Wenn eine Leistung pro 5-Minuten-Einheit abgerechnet wird, müssen Dauer und Inhalt der Behandlung oder Beratung nachvollziehbar dokumentiert werden.

Muss ich meine Abrechnungssoftware manuell aktualisieren?

Nicht, wenn Ihre Software Tarifänderungen automatisch unterstützt. Die Abrechnungssoftware von OneDoc integriert die neuen Tarifpositionen automatisch, sobald sie verfügbar sind. So bleibt Ihre Praxis stets auf dem neuesten Stand und kann die neuen Positionen korrekt verwenden, ohne jede Tarifänderung manuell erfassen zu müssen. Das reduziert den administrativen Aufwand, verringert das Risiko von Abrechnungsfehlern und erleichtert den Übergang für das gesamte Praxisteam.

Interface OneDoc permettant de choisir quelles prestations de physiothérapie seront incluses dans la facture au patient

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Was ist von den für Januar 2027 geplanten Tarifänderungen für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zu erwarten?

Ab dem 1. Januar 2027 soll die neue Tarifstruktur für ambulante physiotherapeutische Leistungen im KVG-Bereich in Kraft treten, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Bundesrat. Die Tarifpartner haben die Unterlagen am 2. April 2026 eingereicht. Die wichtigsten erwarteten Änderungen sind:

  • Umstellung auf eine stärker zeitbasierte Abrechnung;
  • Abrechnung vieler Leistungen in 5-Minuten-Einheiten;
  • differenziertere Tarifpositionen für spezifische Leistungen;
  • bessere Abbildung von Leistungen, die in Abwesenheit der Patientin oder des Patienten erbracht werden;
  • Integration der im Rahmen der Sturzprävention erbrachten Leistungen;
  • mehr Transparenz in der Abrechnung.

Für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten bedeutet dies, dass die korrekte Auswahl der Tarifpositionen noch wichtiger wird. Gleichzeitig kann eine klarere Struktur dazu beitragen, Leistungen nachvollziehbarer zu dokumentieren und gegenüber Versicherungen transparenter darzustellen.

👉 Ob die neue Tarifstruktur für ambulante Leistungen genehmigt wird und welche neuen Positionen hinzukommen, erfahren Sie rechtzeitig hier auf unserem Blog 💡.

Fazit: Frühzeitig vorbereiten und die Abrechnung vereinfachen

Die neuen Tarifpositionen für die Sturzprävention ab dem 1. Juli 2026 sind ein wichtiger Schritt hin zu einer differenzierteren Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen. Für Praxen bedeutet dies, die neuen Positionen zu kennen, die Dokumentation anzupassen und sicherzustellen, dass die Abrechnungssoftware auf dem neuesten Stand ist.

Mit OneDoc können Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten diese Neuerungen einfach umsetzen: Die Software integriert die neuen Tarifpositionen automatisch und unterstützt Praxen dabei, korrekte, effiziente Rechnungen ohne grossen manuellen Aufwand zu erstellen.

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