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Selbstständige oder angestellte Dentalhygieniker: Welche Unterschiede gibt es in der Schweiz?

Selbstständige/r Zahnhygieniker/in vs. Angestellte/r: Die Unterschiede in der Schweiz verstehen

Wenn Sie in der Schweiz als Dentalhygieniker:in arbeiten, stehen Ihnen zwei Hauptwege offen: entweder als Angestellte:r in einer bestehenden Praxis oder Struktur zu arbeiten oder unter eigener Verantwortung tätig zu sein. Auf dem Papier mag der Unterschied einfach erscheinen. In der Realität verändert er jedoch vieles: Ihre Autonomie, Ihre Organisation, Ihr Verantwortungsniveau, aber auch den Stellenwert, den administrative Aufgaben in Ihrem Alltag einnehmen.

Zwei sehr unterschiedliche Formen der Berufsausübung

Die Anstellung: ein stärker strukturierter Rahmen

Wenn Sie angestellt arbeiten, treten Sie einer bereits bestehenden Organisation bei. Die Praxis bietet Ihnen einen Rahmen, ein Team, eine Infrastruktur und häufig auch bereits eine bestehende Patientenschaft. So können Sie sich stärker auf Ihre Kernaufgabe konzentrieren, bei einer geringeren organisatorischen Belastung. Gerade zu Beginn der beruflichen Laufbahn ist diese Form der Berufsausübung oft beruhigender.

Die Selbstständigkeit: mehr Freiheit, aber auch mehr Verantwortung

Unter eigener Verantwortung tätig zu sein, gibt Ihnen mehr Autonomie. Sie entscheiden über Ihre Organisation, Ihr Arbeitstempo, Ihre Positionierung und die Entwicklung Ihrer Tätigkeit. Diese zusätzliche Freiheit bringt jedoch auch mehr Verantwortung mit sich. Ausserdem übernehmen Sie Aufgaben, die eine Praxis bei angestellten Personen üblicherweise trägt: Einrichtung, Verwaltung, Administration, Ausstattung, Berufshaftpflichtversicherung usw. Die administrative Belastung ist daher höher.

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Braucht es eine Bewilligung für die Berufsausübung?

In der Schweiz weist das BAG darauf hin, dass diese Bewilligung im Rahmen der Gesetzgebung über die Gesundheitsberufe in die Zuständigkeit der Kantone fällt.

Für selbstständig tätige Personen

Wenn Sie unter eigener fachlicher Verantwortung tätig sind, ist grundsätzlich eine vom Kanton ausgestellte Bewilligung erforderlich.

Für angestellte Personen

Bei einer angestellten Tätigkeit ist die Situation weniger einheitlich, auch wenn in der Regel ebenfalls eine Berufsausübungsbewilligung erforderlich ist. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Luzern und Solothurn ist beispielsweise keine Berufsausübungsbewilligung nötig, wenn eine Person desselben Berufs die Verantwortung und Aufsicht übernimmt. Da sich die Regelungen ändern können, empfehlen wir Ihnen, sich direkt bei der zuständigen kantonalen Gesundheitsbehörde zu informieren.

Welche Voraussetzungen gelten für die Berufsausübung unter eigener Verantwortung?

Die erste Voraussetzung ist ein anerkannter Abschluss. Wenn Sie Ihren Abschluss in der Schweiz erworben haben, können Sie die kantonalen Schritte einleiten. Wenn Sie im Ausland ausgebildet wurden, ist vor der Einreichung Ihres Gesuchs eine offizielle Anerkennung erforderlich. Anschliessend muss ein administratives Dossier zusammengestellt werden, mit Unterlagen, die je nach Kanton variieren, in der Regel aber Folgendes umfassen:

  • Diplom oder dessen Anerkennung
  • Identitätsausweis
  • Strafregisterauszug
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Sprachnachweis

Welche finanziellen Unterschiede gibt es zwischen selbstständigen und angestellten Dentalhygieniker?

Als angestellte Person profitieren Sie von einem stabileren Lohnrahmen. In der Schweiz liegen die Lohnempfehlungen 2024 zu Beginn der Karriere bei einem monatlichen Bruttolohn zwischen CHF 5’100 und CHF 5’685, mit einer möglichen Entwicklung bis auf CHF 6’500 bis CHF 7’295 je nach Erfahrung. Jobs.ch schätzt den durchschnittlichen Bruttolohn seinerseits auf CHF 91’000 pro Jahr, inklusive 13. Monatslohn. Als selbstständige Person erhalten Sie hingegen keinen festen Lohn: Sie rechnen Ihre Leistungen ab. Die Tarifempfehlung von Swiss Dental Hygienists basiert auf einem Grundstundensatz von CHF 180 für Standardleistungen. Achtung: Dieser Betrag entspricht einem Bruttoumsatz, nicht einem Nettoeinkommen. Davon müssen noch die Praxiskosten abgezogen werden.

Welches Modell passt besser zu Ihnen?

Wenn Sie einen klaren Rahmen, eine bereits bestehende Organisation und eine geringere administrative Belastung suchen, ist die Anstellung oft der natürlichere Weg. Wenn Sie mehr Autonomie wünschen, Ihre eigene Praxis aufbauen und Ihre Tätigkeit freier steuern möchten, kann die Berufsausübung unter eigener Verantwortung besser passen. Die richtige Wahl hängt daher weniger vom Status selbst ab als davon, was Sie von Ihrem Berufsalltag erwarten. Zur Orientierung finden Sie in der nächsten Sektion eine zusammenfassende Tabelle.

Selbstständige vs. angestellte Dentalhygieniker: die wichtigsten Unterschiede

Punkt Angestellte:r Dentalhygieniker:in Selbstständige:r Dentalhygieniker:in
Arbeitsrahmen Sie treten einer bereits bestehenden Struktur bei. Sie organisieren Ihre Tätigkeit selbst.
Verantwortung Sie arbeiten in einem Rahmen, der von der Praxis oder Struktur definiert wird. Sie arbeiten unter eigener fachlicher Verantwortung.
Autonomie Eingeschränkter, dafür mit klarerem und beruhigenderem Rahmen. Mehr Freiheit bei Organisation und Entwicklung Ihrer Tätigkeit.
Administrative Belastung Im Alltag geringer. Höher: Verwaltung, Organisation, Compliance, administrative Nachverfolgung.
Berufsausübungsbewilligung Hängt vom Kanton ab. In der Regel je nach Kanton erforderlich.
Anerkennung des Diploms Je nach Situation erforderlich, insbesondere bei ausländischem Diplom. Bei ausländischem Diplom vor den kantonalen Schritten unerlässlich.
Infrastruktur Praxis, Material und Organisation sind bereits vorhanden. Sie müssen Ihre eigene Infrastruktur verwalten oder finanzieren.
Finanzielle Sicherheit Einkommen ist in der Regel stabiler und planbarer. Mehr Freiheit, aber auch mehr Kosten und Risiken.
Entwicklung der Tätigkeit Hängt stärker von der Struktur ab, bei der Sie angestellt sind. Sie entwickeln Ihre Patientenschaft und Ihre Tätigkeit auf Ihre Weise.
Geeignetes Profil Ideal, wenn Sie einen klaren Rahmen und weniger Verwaltungsaufwand suchen. Passend, wenn Sie mehr Autonomie suchen und bereit sind, die Verwaltung Ihrer Tätigkeit zu übernehmen.

Zwei Modelle, zwei Arten der Berufsausübung

Der Unterschied zwischen selbstständigen und angestellten Dentalhygieniker:innen liegt vor allem im Rahmen der Berufsausübung, in der organisatorischen Freiheit und in der Verantwortung, die Sie übernehmen möchten. Es gibt nicht die eine richtige Wahl, sondern eine Wahl, die besser zu Ihrem Werdegang, Ihren Wünschen und Ihrer Vorstellung vom Beruf passt. Ganz gleich, wofür Sie sich entscheiden: Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem beruflichen Weg!

Nützliche Ressourcen:

  • Swiss Dental Hygienists vertritt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder und setzt sich für eine zukunftsorientierte Grund- und Weiterbildung ein. Als Berufsverband engagiert sich SDH für eine qualitativ hochwertige Berufsausübung.
  • Denteo bietet eine umfassende Lösung für Fachpersonen der Mundgesundheit in der Schweiz.
  • ergodent bietet Abrechnung, Online-Agenda und Patientendossier.
  • ZaWin ist eine der umfassendsten und am häufigsten genutzten Softwares in Schweizer Zahnarztpraxen.

Quellen