Ab dem 1. Januar 2027 muss die Abrechnung von Leistungen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention obligatorisch über den Tarif 590 erfolgen.
Erfahren Sie in diesem Artikel, ob Sie betroffen sind, wie die Abrechnung funktioniert, welche Tarifpositionen es gibt und wie Sie sich auf diesen neuen Tarif vorbereiten können.
Was ist der Tarif 595 und an wen richtet er sich?
Definition und rechtlicher Rahmen
Der Tarif 595 ist ein harmonisierter Schweizer Abrechnungsstandard (VVG) für Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention. Er untersteht dem Recht der Zusatzversicherungen und nicht dem KVG.
Der Tarif 595 ist kein Zertifizierungssystem, kein Nachweis einer Anerkennung und keine Garantie für eine Rückerstattung durch die Krankenkassen. Er regelt ausschliesslich das Abrechnungsformat.
Wer ist vom Tarif 595 betroffen?
Der Tarif 595 richtet sich an ein breites Spektrum von Fachpersonen, die in der Gesundheitsförderung und Prävention tätig sind. Zum Beispiel:
- Fitnesscenter und Sportstudios
- Kursleiter:innen für Yoga, Pilates, Qi Gong, Tai Chi, Aerobic und Meditation
- Gesundheitscoaches und Ernährungsberater:innen mit präventivem Ansatz
- Anbieter:innen von betrieblicher Prävention und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
- Physiotherapiepraxen, Arztpraxen und Spitäler, die Präventionskurse anbieten
Therapeut:innen der Komplementärmedizin sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sie rechnen weiterhin über den Tarif 590 ab, da ihre Leistungen als kurativ und therapeutisch gelten und nicht als präventiv.
Was ändert sich am 1. Januar 2027?
Bisher war es üblich, Abos mit Papierbestätigungen oder informellen Belegen nachzuweisen. Ab dem 1. Januar 2027 werden diese Modelle nicht mehr akzeptiert.
Stattdessen wird die Nutzung einer zertifizierten und XML-5.0-kompatiblen Abrechnungssoftware obligatorisch.
Diese Änderungen sollen Folgendes ermöglichen:
- Mehr Transparenz
- Weniger Fehlerquellen
- Wegfall des Aufwands für Papierrechnungen
- Reduktion der Portokosten
- Vereinfachte automatisierte Verarbeitung durch die Krankenkassen
Zu beachten ist, dass bestehende Anerkennungen von Zertifizierungsstellen wie Fitness-Guide, Qualitop, Qualicert oder Emfit vollständig gültig bleiben. Der Wechsel zum Tarif 595 erfordert keine zusätzliche Zertifizierung.
Wie funktioniert die Abrechnung mit dem Tarif 595?
ZSR-Nummer und GLN
Zwei Identifikationsnummern sind erforderlich, um korrekt nach Tarif 595 abzurechnen.
Die GLN (Global Location Number) ist eine eindeutige persönliche Identifikationsnummer. Sie wird ebenfalls von den Zertifizierungsstellen vergeben.
Die ZSR-Nummer wird von den Zertifizierungsstellen (Emfit, Fitness-Guide, Qualitop, Qualicert) vergeben. Sie dient dazu, Anbieter:innen gegenüber der Krankenkasse zu identifizieren.
Wenn Sie Kursleiter:in ohne eigene ZSR-Nummer sind, ist es möglich, über die ZSR-Nummer des Kursveranstalters abzurechnen.
Wenn Sie zwei ZSR-Nummern haben, weil Sie in zwei verschiedenen Bereichen tätig sind, zum Beispiel Fitness und Komplementärmedizin, dürfen Ihre Rechnungen nicht beide Leistungen auf derselben Rechnung enthalten. Jede Rechnung hat ihre eigene ZSR-Nummer.
Welche Tarifpositionen gibt es im Tarif 595?
Struktur der Tarifpositionen
Die Tarifpositionen beschreiben die Art und das Format der erbrachten Leistung.
Sie legen nicht den Preis fest, sondern die Leistungskategorie. Als Anbieter:in bestimmen Sie den Preis frei und weisen jeder Leistung die entsprechende Tarifposition zu.
Die Positionen werden jedes Jahr am 1. Januar überprüft und können angepasst werden. Softwareanbieter müssen daher zu Jahresbeginn entsprechende Updates bereitstellen.
Welche Tarifpositionen in welchem Kontext verwenden?
Auch wenn der Tarif 595 weniger komplex ist als der Tarif 590, umfasst er zahlreiche Tarifpositionen. Damit Ihre Rechnung konform ist, sollten Sie einige Regeln beachten:
- Einzeleintritt oder Einzelkurs: Die Menge entspricht der Anzahl Lektionen oder Sitzungen.
- Abos mit mehreren Sitzungen: Sie werden in der Regel abgerechnet, indem die Position für den Einzeleintritt mit der Anzahl Sitzungen multipliziert wird.
- Monats- oder Jahresabos: Je nach Abodauer gibt es spezifische Positionen.
- Mehrjährige Abos: Für jedes Jahr muss eine separate Zeile angegeben werden.
- Gruppentraining: Ab 2 Teilnehmenden gilt die Leistung als Gruppenleistung.
- Personal Training: Die Position der angewandten Methode wird durch eine spezifische Position für das Einzeltraining ergänzt.
- Live-Online-Kurse: Eine spezifische Position gilt, wenn der Kurs in Echtzeit mit Interaktion stattfindet.
- Aufgezeichnete Online-Kurse: Die Tarifposition 1105 wird für Videos auf Abruf oder vorab aufgezeichnete Inhalte verwendet.
- Keine passende Position: Die Tarifposition 9999 kann mit Freitext verwendet werden.
Tarif 595 vs. Tarif 590: Wo liegt der Unterschied?
Die beiden Tarife können ähnlich wirken, insbesondere weil bestimmte Leistungen in beiden Tarifen vorkommen können. Der zentrale Unterschied liegt in der Art der Leistung.
- Der Tarif 595 gilt für präventive Massnahmen und Gesundheitsförderung.
- Der Tarif 590 gilt für komplementärmedizinische Behandlungen mit kurativem Charakter.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:
| Kriterium | Tarif 595 | Tarif 590 |
|---|---|---|
| Ziel | Prävention und Gesundheitsförderung | Therapeutische, kurative Behandlung |
| Rechtsgrundlage | VVG, Zusatzversicherung | VVG, Zusatzversicherung |
| Format | Einzeln oder Gruppe | Einzeln |
| Betroffene Zielgruppe | Fitnessanbieter, Kursleiter:innen, Coaches | Therapeut:innen der Komplementärmedizin |
| Preisfestlegung | Frei | Frei |
Garantiert der Tarif 595 die Rückerstattung durch die Krankenkasse?
Nein. Der Tarif 595 ist ausschliesslich ein Abrechnungsformat. Er ermöglicht es, Leistungen korrekt an Krankenkassen zu übermitteln, garantiert aber keine Rückerstattung.
Jede Kasse entscheidet frei nach den Bedingungen ihrer Zusatzversicherungen, ob sie eine Leistung der Gesundheitsförderung übernimmt und unter welchen Voraussetzungen.
Bereiten Sie den Wechsel zum Tarif 595 schon jetzt vor
Der Tarif 595 markiert einen wichtigen Schritt in der Standardisierung der Abrechnung von Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention in der Schweiz.
Diese Änderung ändert weder Ihre Preise noch Ihre bestehenden Anerkennungen noch die Rückerstattungsbedingungen der einzelnen Zusatzversicherungen. Sie führt vor allem einen strukturierteren, transparenteren und einfacher zu verarbeitenden Abrechnungsrahmen ein. Entscheidend für Sie ist, die betroffenen Leistungen zu identifizieren, die richtigen Tarifpositionen zu verwenden und sich rechtzeitig mit einer passenden Abrechnungslösung auszustatten.
Quellen
- Helsana Versicherungen AG. (2026). Wegleitung zum Tarif 595 und zur Nutzung des einheitlichen Rechnungsformulars.
- Qualitop. (s. d.). Tarif 595: Der neue Abrechnungsstandard für Gesundheitsförderung – Pflicht ab 1. Januar 2027.
- Bundesamt für Gesundheit (BAG). (2014). Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung: Inhalt und Kommentar.
- SWICA Krankenversicherung AG. FAQ Tarif 590: Fragen und Antworten für Leistungserbringer.
- Therago. (s. d.). Tarif 590 vs 595 : quelle différence ?.
- Mefit. (s. d.). Tarif 595 : Informations pour les animateurs de cours.

