Ab 2027 wird der Tarif 595 für alle Anbieter:innen von Gesundheitsförderung und Prävention obligatorisch. Papierbasierte Bestätigungsmodelle für Abos müssen durch konforme Rechnungen ersetzt werden.
Erfahren Sie in diesem Artikel mehr über die Struktur und den Inhalt einer Rechnung nach Tarif 595.
Pflichtangaben
Der Rechnungskopf enthält alle Basisdaten, die für die Verarbeitung durch die Versicherer notwendig sind. Fehlen bestimmte Pflichtangaben, kann die Rechnung abgelehnt werden.
ZSR-Nummer und GLN
Die ZSR-Nummer (Nummer des Zahlstellenregisters) identifiziert die Einrichtung als zugelassene Anbieterin. Sie wird von der zuständigen Zertifizierungsstelle vergeben, z. B. Qualitop, Qualicert, EMfit oder Fitness-Guide. Bei Kursen, die in einem Fitnesscenter durchgeführt werden, muss immer die ZSR-Nummer des Centers verwendet werden und nicht jene einer Instruktor:in, die keine eigene ZSR-Nummer besitzt.
Die GLN (Global Location Number) ist eine eindeutige persönliche Identifikationsnummer, die von den Zertifizierungsstellen vergeben wird.
Persönliche Angaben der Patient:innen und der Anbieter:innen
Die Rechnung nach Tarif 595 muss auch Angaben zu Ihnen und Ihren Patient:innen enthalten.
Sie als Anbieter:in
- Vollständiger Name
- Adresse und Kontaktdaten der Anbieter:in
Ihre Patient:innen
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Je nach Versicherer: Versichertennummer
Zusätzliche Angaben
- Rechnungsdatum
- Eindeutige Rechnungsnummer
- Bei mehrjährigen Abos: die Felder “Gültig ab” und “Gültig bis”
Bitte beachten Sie: Bei einem Abo müssen die Felder “Gültig ab” und “Gültig bis” der tatsächlichen Dauer entsprechen. Eine nachträgliche Änderung dieser Daten mit dem Ziel, eine Rückerstattung zu optimieren, ist nicht zulässig.
Abos korrekt darstellen
Beim Tarif 595 folgt die Abrechnung von Abos einer klaren Logik, die von ihrer Dauer und der Zahlungsart abhängt.
Eine Sitzung oder eine begrenzte Anzahl Sitzungen
Für einen Einzeleintritt oder eine einzelne Sitzung wird die Position “Einzeleintritt” mit der Menge 1 verwendet. Jeder Teilnahmetag muss über eine eigene Zeile oder eine separate Rechnung ausgewiesen werden.
Für ein Abo mit mehreren Sitzungen wird dieselbe Position verwendet, wobei die entsprechende Menge angegeben wird.
Monatsabo
Das Monatsabo wird mit der Position «pro Monat» abgerechnet. Möglich sind:
- Entweder einzelne Monatsrechnungen
- Oder eine Sammelrechnung, zum Beispiel Menge = 3 für drei Monate
Jahresabo
Für das Jahresabo gibt es zwei gleichwertige Optionen:
- Position pro Jahr mit Menge = 1
- Monatsposition mit Menge = 12
Bitte beachten Sie: Ein Jahresabo, das in Monatsraten bezahlt wird, darf nicht als zwölf separate Rechnungen dargestellt werden.
Mehrjährige Abos
Für mehrjährige Abos muss für jedes Jahr eine separate Zeile erstellt werden.
Beispiel:
- Zeile 1: 01.04.2027, Position pro Jahr CHF 800.00
- Zeile 2: 01.04.2028, Position pro Jahr CHF 800.00
- Total: CHF 1’600.00
- Kopfzeile: Gültig ab 01.04.2027, gültig bis 31.03.2029
Online-Leistungen korrekt abrechnen
Der Tarif 595 unterscheidet zwischen zwei Online-Formaten.
Online live
Dabei handelt es sich um synchrone Leistungen mit Interaktion in Echtzeit zwischen Instruktor:in und Teilnehmenden, per Video oder Audio. Es muss die zur Leistung passende Tarifposition verwendet werden.
Hybride Formate, die Präsenzteilnahme und Live-Online-Teilnahme kombinieren, gelten ebenfalls als live.
Aufgezeichnetes Training
Für Inhalte ohne Interaktion in Echtzeit verlangen die Regeln die systematische Verwendung der Tarifposition 1105, unabhängig von der Art der Aktivität.
Dies gilt für Videos auf Abruf, Kursbibliotheken und vorab aufgezeichnete Inhalte.
Personal Training und Gruppenkurse
Für Personal Training müssen zwei Positionen kombiniert werden:
- Die Position der Methode, zum Beispiel Yoga, Aerobic usw.
- Die spezifische Position für Personal Training, z. B. 1007 für Trainings in einem Fitnesscenter
Die Unterscheidung zwischen Einzel- und Gruppenleistung ist strikt:
Ab zwei Teilnehmenden handelt es sich um einen Gruppenkurs, auch wenn dieser nicht als solcher bezeichnet wird.
Bei Methoden, die nur einen individuellen Rahmen vorsehen, muss direkt die entsprechende Position verwendet werden.
Was tun bei Leistungen ohne eigene Position: Position 9999
Nicht alle Leistungen verfügen über eine eigene Tarifposition. Deshalb können Sie die Position 9999 verwenden, um Leistungen abzurechnen, die im Tarif 595 nicht vorgesehen sind. Wenn Sie die Position 9999 verwenden, müssen Sie eine möglichst genaue Beschreibung der erbrachten Leistung hinzufügen.
Bitte beachten Sie, dass ihre Verwendung keine Rückerstattung garantiert. Jeder Versicherer entscheidet eigenständig gemäss den Bedingungen seiner Zusatzversicherungen. Dieses Prinzip gilt im Übrigen für den gesamten Tarif 595: Er definiert die Abrechnungsstruktur, nicht die Pflicht zur Rückerstattung.
Da der Tarif 595 jährlich aktualisiert wird, kann eine Leistung, die derzeit unter 9999 abgerechnet wird, später eine eigene Tarifposition erhalten.
Bereiten Sie sich schon heute auf die Umstellung vor
Als neuer Tarif markiert der Tarif 595 eine wichtige Veränderung in der Abrechnung von Präventionsleistungen in der Schweiz. Über die technischen Aspekte hinaus verlangt er vor allem eine Standardisierung der Praxis und Sorgfalt bei der Strukturierung der Rechnungen. Wenn Sie die Anforderungen bereits jetzt berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf Pflichtangaben, Abos und Tarifpositionen, sichern Sie sich bis 2027 eine reibungslose Umstellung und reduzieren das Risiko von administrativen Fehlern oder abgelehnten Rückerstattungen.
Quelle
- Helsana Versicherungen AG. (2026). Wegleitung zum Tarif 595 und zur Nutzung des einheitlichen Rechnungsformulars (eTG). Helsana.
- BGB Schweiz. Tarif 595.
- Qualitop. Tarif 595 wird ab 1. Januar 2027 für alle Qualitop-Anbieter obligatorisch.
- Helsana Versicherungen AG. FAQ – Fragen und Antworten zum Tarif 595.
- Qualicert AG. Tarif 595 und neuer Rechnungsstandard.
- swimsports.ch. Tarif 595.
- Easy595. Easy595 – Tarif 595 Gesundheitsprävention.

