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Abrechnung von Videosprechstunden in der Schweiz – Was Sie wissen müssen
Veröffentlicht am 14/03/2025

Die Telemedizin ermöglicht in der Schweiz flexible und ortsunabhängige Betreuung von Patientinnen und Patienten. Neben der viele Vorteile, kommen aber auch Fragen auf: Wann ist es sinnvoll, seinen Patient:innen Videosprechstunden anzubieten? Welcher rechtliche Rahmen gilt für Videosprechstunden? Und wie funktioniert die Abrechnung von Videosprechstunden? Letzteres werden wir in diesem Artikel für Sie genauer beleuchten.
Welche Tarife gelten für Videosprechstunden?
Eine der häufigsten Fragen von Ärztinnen und Ärzten, die Videosprechstunden anbieten möchten, betrifft die Vergütung und Abrechnung. In der Schweiz existiert derzeit keine spezielle Tarifposition für Videosprechstunden, weshalb sie über bestehende Tarifsysteme abgerechnet werden müssen. Je nach Berufsgruppe gelten unterschiedliche Regelungen:
- Tarmed (für Ärzte): Standardisierte Abrechnung für kassenpflichtige Leistungen. Ab dem 1. Januar 2026 wird Tarmed in der Schweiz durch Tardoc ersetzt, was die Rechnungsstellung für medizinische Leistungen vereinfachen wird.
- Tarif 590 (für Therapeuten): Gilt für komplementärmedizinische Behandlungen
Da Telemedizin in der Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist es wahrscheinlich, dass sich auch die Abrechnungssysteme in den kommenden Jahren weiterentwickeln werden, um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen.
Wie können Ärzte und Therapeuten eine Videosprechstunde abrechnen?
1. Abrechnung nach Tarmed (für Ärzte)
Ärzte, die Videokonsultationen anbieten, können ihre Leistungen aktuell über bestehende Telefon- und Beratungspositionen im Tarmed-System abrechnen. Dabei sind folgende Tarifpositionen relevant:
- 00.0110 – Telefonische Konsultation (erste 5 Minuten)
- 00.0120 – Jede weitere 5 Minuten der Konsultation
- 00.2560 – Notfallkonsultation ausserhalb der regulären Sprechzeiten
Viele Ärzte erfassen eine Videosprechstunde derzeit als „Telefonische Konsultation mit Videounterstützung“, da es aktuell noch keine eigene Tarifposition für Telemedizin gibt. Diese Vorgehensweise wird von vielen Krankenkassen akzeptiert, dennoch kann es sinnvoll sein, sich vorab mit den Versicherungen oder Berufsverbänden über die Abrechnungsmöglichkeiten auszutauschen.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Tardoc am 1. Januar 2026 werden konkretere Positionen zur Telemedizin erwartet. Derzeit befinden sie sich jedoch noch in der Entwicklung.
2. Abrechnung nach Tarif 590 (für Therapeuten)
Therapeutinnen und Therapeuten, die nach Tarif 590 abrechnen, können Videosprechstunden ebenfalls in ihre Praxis integrieren. Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Die Konsultation muss ausführlich dokumentiert werden.
- Die Abrechnung erfolgt wie eine reguläre Behandlungssitzung.
- Krankenkassen übernehmen die Kosten nur, wenn die Behandlung gemäss einer anerkannten Methode durchgeführt wird.
Für Therapeut:innen ist es entscheidend, sich bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren, ob und unter welchen Bedingungen die Kosten für Videosprechstunden übernommen werden.
Wirtschaftliche Vorteile der Videosprechstunde
Die Videosprechstunde bietet Arztpraxen mehrere finanzielle Vorteile. Kosteneinsparungen ergeben sich durch die reduzierte Nutzung von Praxisräumen oder den Wegfall von Reisekosten. Zudem steigert die Videosprechstunde die Effizienz, da mehr Termine pro Tag möglich sind und kurzfristige Zeitfenster besser gefüllt werden können.
Gleichzeitig hilft das digitale Angebot dabei, neue Patientinnen und Patienten zu gewinnen, die eine bequeme Online-Konsultation bevorzugen, oder weiter weg wohnen. Damit trägt die Telemedizin nicht nur zur besseren Patientenversorgung, sondern auch zur wirtschaftlichen Optimierung der Praxis bei.
Entwicklung der Abrechnungssysteme für die Zukunft
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet stetig voran, und mit ihr wächst auch der Bedarf an klaren und einheitlichen Abrechnungsmodellen für telemedizinische Leistungen. Während derzeit noch auf bestehende Tarifmodelle zurückgegriffen werden muss, ist es wahrscheinlich, dass sich in den kommenden Jahren spezielle Abrechnungscodes für Videosprechstunden etablieren werden.
Für Ärzt:innen und Therapeut:innen bedeutet dies, dass sie sich regelmässig über neue Entwicklungen informieren sollten, um weiterhin effizient und rechtskonform abrechnen zu können. Sobald es wichtige Neuerungen zur Abrechnung der Videosprechstunde gibt, finden Sie alles was Sie wissen müssen hier auf unserem Blog.
